Kirchenaustritt in der Schweiz

 

Das Thema Vorlagen für den Kirchenaustritt führt immer wieder zu Kontroversen. Von kirchlicher Seite wird betont, der Kirchenaustritt sei so einfach, dass es auf ihrer Sicht überflüssig sei ein Vorlage-Dokument oder ein Formular anzubieten. Umgekehrt bemängeln Kirchenmitglieder mit Austritts-Absicht, dass sie keine Ahnung haben, wie und wo der Kirchenaustritt einzureichen sei.

 

Grundsätzlich gibt es in der Regel zwei wesentliche Dokumente:
• Kirchenaustritts-Erklärung von austretender Person an Kirchgemeinde
• Kirchenaustritts-Bestätigung von Kirchgemeinde an austretende Person
(das Informieren von Einwohneramt/Steueramt erfolgt normalerweise direkt von der Kirchgemeinde an die Verwaltung der politischen Gemeinde)

 

Zwar sind tatäschlich die formellen Anforderungen an eine Kirchenaustritts-Erklärung nicht hoch. In der Schweiz gilt es für den Austritt per Brief primär mitzuteilen:
klar geäusserte Absicht für den Austritt aus der Kirche
eindeutige Angaben zur Indetifizierung der Person
eigenhändige Unterschrift der austretenden Person

 

Bis hierher ist eine gute Gratis-Vorlage für den Kirchenaustritt universell in der ganzen Schweiz einsetzbar. Die Post-Adresse der zuständigen Behörde muss aber immer individuell entsprechend dem Wohnsitz bestimmt werden.

 

Die zuständige Behörde hat kantonal unterschiedliche Namen wie Kirchenpflege, Kirchenvorsteherschaft, Kirchgemeinderat, Kirchenstand oder Kirchenrat, lässt sich aber oft gut im Internet auf der Seite der politischen Gemeinde finden. Zumeist ist man bei der Kirche sehr tolerant an welcher Stelle der Kirchenaustritt eintrifft, dennoch sollte man es vermeiden den Kirchenaustritt an Pfarramt oder Pfarreirat zu senden, weil diese aufgrund der dualen kirchlichen Struktur auf der seelsorgerischen Seite stehen und es möglicherweise mit dem Austritt nicht so reibungslos läuft (Ausnahme Katholische Kirche Freiburg, dort ist der Pfarreirat die kirchliche Behörde auf Gemeindeebene).

 

Zusätzliche formelle Auforderungen sind nur in relativ wenigen Kantonen definiert, aber solche Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, sonst ist der Kirchenaustritt ungültig. Zusätzlich zu guten Gratis-Vorlagen sind auf der Website kirchenaustritt-info.ch auch ausführliche Informationen bezüglich Adresse und gesetzlichen Anforerungen zu finden, damit der Kirchenaustritt selber kostenlos und korrekt erstellt werden kann:
  kirchenaustritt-info.ch

 

Anmerkung: Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass Taufort und Taufdatum bei Kirchenaustritt anzugeben wären, auch wenn von kirchlicher Seite zuweilen der Eindurck erweckt wird, der Kirchenaustritt könne ohne Taufangaben nicht weiter bearbeitet werden.