Ich bin seit 4 Jahren Taufpate: Kann ich noch Taufpate bleiben, wenn ich aus der Kirche austrete?

Wenn die Taufe schon stattgefunden hat, dann hat Ihr Kirchenaustritt keinen direkten Einfluss auf das Patenamt. Das Amt Patin/Gotte oder Pate/Götti hat grundsätzlich nur symbolischen Charakter und keine rechtliche Verbindlichkeit*. Und entsprechend gibt es auch keine zwingenden Vorschriften, welche jetzt noch einzuhalten wären.

Für eine allfällige neue Taufpatenschaft kann jedoch der Kirchenaustritt beziehungsweise die Konfessionslosigkeit ein Problem sein. Bei der Taufzeremonie in der Kirche ist in der Regel erwünscht (insbesondere bei der kath. Kirche), dass Taufpatin und Taufpate der gleichen Konfession angehören wie das zu taufende Kind. Es liegt im Ermessens­spielraum des Pfarrers/Priesters, ob er Konfessionslose (oder Andersgläubige) als Taufpatin oder Taufpate akzeptiert. Teilweise begnügt man sich damit, dass entweder die Taufpatin oder der Taufpate die passende Konfessions­zugehörigkeit haben. Aber es kann auch sein, dass für beide verlangt wird, dass sie die gleiche Konfession wie das zu taufende Kind haben müssen.

* Weil die Rolle von Patin/Gotte oder Pate/Götti nicht verbindlich geregelt sind, haben die Eltern des Kindes grosse Freiheit, wie sie dies regeln. Das heisst, sie könnten Ihnen wegen dem Kirchenaustritt im Extremfall die Rolle als Paten entziehen und einen neuen Paten/Götti bestimmen. Es hängt vom Einzelfall ab, wie gross das Risiko ist, dass den Eltern des Patenkindes ein Kirchenaustritt (falls sie davon erfahren sollten) so sauer aufstösst, dass sie einen neuen Paten/Götti bestimmen wollen.