Kanton Appenzell AI AR • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Kirchgemeinde besteht von Verfassung wegen und umfasst einerseits die auf ihrem Gebiete wohnhaften oder ihr zugeteilten Personen reformierten Glaubens, welche nicht schriftlich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt haben, und andererseits jene Mitglieder, welche sich ihr angeschlossen haben.
(Kirchenverfassung Reformierte Landeskirche beider Appenzell)

Mitgliedschaft Kirchgemeinde: Die Kirchgemeinden umfassen alle Einwohner ihres Gebietes, Schweizer und Ausländer, die sich zur römisch-katholischen Konfession bekennen, und die nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt haben.Der Austritt steht jedem Urteilsfähigen über 16 Jahren offen. Die schriftliche und amtlich beglaubigte Austrittserklärung ist dem Präsidenten des Kirchenverwaltungsrates einzureichen und entbindet ab folgendem Monat von der Steuerpflicht.
(Katholische Kirche Appenzell-Ausserrhoden: Verband röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden)

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Fragen und Antworten allgemein zum Thema Austritt aus der Kirche.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 15.02.2020