ᐅ Kanton Baselland • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Kirchenmitgliedschaft und Kirchenaustritt: Jeder Kantonseinwohner gehört der Landeskirche seiner Konfession an, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung seine Nichtzugehörigkeit oder seinen Austritt erklärt. Diese Erklärung kann sich auch auf seine Kinder unter sechzehn Jahren beziehen. Der Regierungsrat ordnet das Verfahren. (...) Bei Konfessionsangehörigen, die im Steuerjahr zugezogen oder kirchensteuerpflichtig geworden sind, zieht die Einwohnergemeinde die Kirchensteuer für das ganze Jahr ein. Bei ehemaligen Konfessionsangehörigen, die am Ende desSteuerjahres keiner Landeskirche mehr angehören, zieht sie die Kirchensteuer nicht ein.
(Kirchengesetz Kanton Basel-Landschaft) *

Als Landeskirchen sind im Kanton Baselland neben der evangelisch-reformierten und der römisch-katholische auch die christkatholische Kirche anerkannt.

Die Kirchensteuer wird von Kirchenangehörigen sowie von steuerpflichtigen juristischen Personen erhoben. Für letzere beträgt die Kirchensteuer einheitlich 5 % des Staatssteuerbetrags und wird zusammen mit der Staatssteuer erhoben. Der Ertrag der Steuer wird an die drei Landeskirchen im Verhältnis ihrer Kirchenmitglieder verteilt.

Bei Personen, welche während des Jahres aus der Kirche austreten, wird im Kanton Baselland für das gesamte Jahr des Kirchenaustritts keine Kirchensteuer mehr erhoben.

Formular Kirchenaustritt Basel Landschaft, katholisch oder reformiert.

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

* Unabhängig vom Kirchenaustritt sei noch angemerkt: Beim Art.3 "Die Landeskirchen können in ihren Verfassungen auch den Frauen (...) das Stimmrecht gewähren" hat das Kirchengesetz Baselland noch Anpassungsbedarf betreffend Gleichstellung von Männern und Frauen.
(Kirchengesetz Baselland: Stimmrecht für Frauen kann gewährt werden)

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 05.03.2020