Die Steuerbefreiung im Kanton Freiburg erfolgt sofort nach dem Kirchenaustritt.
Link zum Formular Kirchenaustritt (für reformiert und katholisch).
Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.
Im Kanton Freiburg gibt es ebenfalls eine Absicherung, dass der Kirchenaustritt
nicht durch eine unbefugte Drittperson eingereicht wird:
Wer gegenüber dem Kirchgemeinderat den Kirchenaustritt erklärt,
erhält ein weiteres Formular zum Ausfüllen, sowie die Möglichkeit zu einem
Gespräch mit einer Amtsträgerin oder einem Amtsträger.
Wenn das Formular innert der gesetzten Frist zurück gesandt wird, dann
gilt das ursprüngliche Datum als Austrittsdatum. Allerdings führt nur
die Reformierte Kirche Freiburg dieses Verfahren so durch.
Die Kantonale Steuerverwaltung Freiburg zieht die Kirchensteuer der juristischen Personen ein.