ᐅ Kanton Graubünden • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Austritt aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche (LK): Ein Austritt aus der ev.-reformierten LK Graubünden ist dem Kirchgemeindevorstand schriftlich zu erklären. Auf weitere Familienglieder bezieht sich der Austritt nur, wenn diese in der Erklärung ausdrücklich aufgeführt sind und das 16. Altersjahr nicht erfüllt haben. Mitglieder einer auswärtigen reformierten Kirche, die im Kanton Graubünden Wohnsitz nehmen, werden als Mitglieder der ev.-reformierten LK betrachtet, es sei denn, sie erklären ihre Nichtmitgliedschaft.
(Verfassung ev.-reformierte LK Graubünden)

Link zum Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert, ganzer Kanton).

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern Graubünden, Artikel 24: Die Steuerpflicht richtet sich nach der Kirchen-Zugehörigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. Demnach entfällt die Kirchensteur bei einem Kirchenaustritt im Verlauf des Jahres für das gesamte Jahr.*
(Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern Graubünden)

Kirchgemeinde-Ordnungen werden in Graubünden auf der Ebene der Kirchgemeinden erlassen, Beispiel Reformiert, Beispiel Katholisch

* Es kommt leider im Kanton Graubünden immer noch vereinzelt vor, dass Kirchgemeinden in der Kirchenaustritts-Bestätigung schreiben, die Kirchensteuer sei im Jahr des Kirchenaustritts noch bis Ende Jahr geschuldet. Das Bundesgericht hat bereits im Jahr 1979 festgestellt, dass es unzulässig ist die Kirchensteuer noch bis Ende Jahr zu verlangen. 30 Jahre später wurde dies dann im Kanton Graubünden im Steuergesetz so festgehalten "Steuerpflicht richtet sich nach der Kirchen-Zugehörigkeit (...) am Ende der Steuerperiode". Auch nach weiteren 10 Jahren ist es noch nicht überall in den Kirchgemeinden bekannt, dass bei einem Kirchenaustritt die Kirchensteuer vom Steueramt nicht mehr bis zum Ende es Austritt-Jahres eingezogen wird, sondern die Kirchensteuer nach dem Kirchenaustritt für das gesamte Jahr entfällt, wenn die betreffend Person am 31.12. konfessionslos ist.

Bei der Ev.-Reformierten Kirche ist Adresse für den Kirchenaustritt über den Kontakt-Service auf "gr-ref.ch" leicht zu ermitteln.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 05.03.2020