Kanton Obwalden • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird von Konfessionsangehörigen und von juristischen Personen erhoben.
(Steuergesetz Kanton Obwalden)

Die Kirchensteuerpflicht endet im Kanton Obwalden für austretende Personen mit dem effektiven Datum des Kirchenaustritts. Hinweis: Ende der Kirchensteuerpflicht Evang.-Ref. Kirche Obwalden

Link zum Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert, ganzer Kanton).

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Mitglieder der Kirchgemeinde sind alle in ihrem Gebiet wohnenden Protestanten, sofern diese nicht ausdrücklich ihre Nichtzugehörigkeit oder ihren Austritt erklärt haben.
Kirchenaustritt: Eine Erklärung über die Nichtzugehörigkeit zur Kirchgemeinde oder über den Austritt aus ihr ist schriftlich an den Kirchgemeinderat zu richten. Kollektivaustritte sind unzulässig. Ein Austritt wird wirksam auf Ende des Kalenderjahres*, in welchem der Austritt aus der Kirche erklärt wird.
(Quelle Kirchenorganisation reformierte Kirchgemeinde Obwalden)

* Trotz Verstoss gegen den Bundesgerichts-Entscheid BGE 104 Ia 79 von 1978, wird diese Regelung gemäss Auskunft der Reformierten Kirchgemeinde Obwalden zwar noch immer so in der Kirchenorganisation festgehalten, jedoch ende die Kirchensteuerpflicht mit dem effektiven Datum des Kirchenaustritts.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 16.02.2020