Kanton Schwyz • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Befreiung von der Kirchensteuer erfolgt im Kanton Schwyz unmittelbar mit dem Kirchenaustritt.

Mitgliedschaft bzw. Kirchenaustritt (ref.): Mitglied einer Kirchgemeinde ist jede im Kirchgemeindegebiet wohnhafte ev.-reformierte Person, die nicht schriftlich ihren Austritt aus der Kantonalkirche erklärt hat.
(Verfassung der Ev.-reformierten Kantonalkirche Schwyz)

Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert, ganzer Kanton Schwyz).

Verschiedene Fragen und Antworten zum Thema Kirchenaustritt.

Adresse Kirchenaustritt: Praktisch in allen Gemeinden gibt es ein kath. Pfarrei-Sekreatiat, welchem der Kirchenaustritt zuhanden des Kirchenrats zugesendet werden kann. Bei der Ev.-Reformierten Kirche ist für den Kirchenaustritt die richtige der 6 Kirchgemeinden zu bestimmen: Auf "ref-sz.ch" findet sich das Verzeichnis mit den Beschreibungen der Gebiete.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 15.02.2020