ᐅ Kanton Solothurn • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Steuerbefreiung im Kanton Solothurn erfolgt sofort nach dem Austritt.

Austritt Grundsatz: Ein Mitglied kann jederzeit den Austritt aus der reformierten Kirche erklären.
Austritt Verfahren: Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich an den Kirchgemeinderat des Wohnortes. Ein Mitglied des Kirchgemeinderates oder die Pfarrerin sucht das Gespräch mit der austrittswilligen Person über die Gründe und die Tragweite eines Austritts. Im übrigen gelten die Bestimmungen der staatlichen Gesetzgebung.
Austritt Wirkungen: Die kirchlichen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten erlöschen am Tag der Kirchenaustritts-Erklärung. Vorbehalten bleiben die staatlichen Vorschriften über die Steuerpflicht.
(Kirchenordnung ref. Synodalverb. Bern-Jura-Solothurn)

Öffenlich-rechtlich anerkannte Kirchen / Religionsgemeinschaften:
Römisch-Katholische, Ev.-Reformierte, Christ-Katholische.

Besonderheit Reformierte Kanton Solothurn: Ein Teil der reformierten Bevölkerung des Kantons Solothurn gehört zur Landeskirche Bern-Jura-Solothurn. Der Rest bildet die eigenständige Landeskirche Solothurn.

Der Kanton Solothurn erhebt zwar von den juristischen Personen keine Kirchensteuer im herkömmlichen Sinn. Die juristischen Personen bezahlen aber eine Finanzausgleichssteuer in der Höhe von 10 Prozent der einfachen Staatssteuer zuhanden der staatlich anerkannten Kirchgemeinden.

Link zum Formular Kirchenaustritt (ganzer Kanton Solothurn ; katholisch oder reformiert).

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Adresse Kirchenaustritt: Praktisch in allen Gemeinden gibt es ein Pfarrei-Sekreatiat, welches den Kirchenaustritt zuhanden des Kirchgemeinderats entgegen nimmt. Bei der Ev.-Reformierten Kirche hilft meistens eine Suchmaschine weiter, die Kirchgemeinde-Zugehörigkeit zu ermitteln sowie die Post-Adresse für den Kirchenaustritt.

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 04.03.2020