ᐅ Kanton Thurgau • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Natürliche Personen, Ende Kirchensteuerpflicht: Gemäss §55 StV Kanton Thurgau haben natürliche Personen Kirchensteuern zu entrichten, wenn sie einer Landeskirche angehören. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. Bei einem Kirchenaustritt im Verlauf des Jahres wird also für das ganze Jahr keine Kirchensteuer mehr erhoben.
Juristische Personen (kein Kirchenaustritt möglich), Kirchensteuerpflicht: Gemäss §224 StG Kanton Thurgau haben juristische Personen sowohl den evangelischen als auch den katholischen Kirchgemeinden Steuern zu entrichten.
(Steuerverwaltung Steuerpraxis Kanton Thurgau)

Link zum Formular Kirchenaustritt (katholisch und reformiert, ganzer Kanton Thurgau).

Mitgliedschaft (Reformierte): Jeder evangelische Einwohner des Kantons Thurgau, der nicht ausdrücklich seinen Austritt genommen oder bei der Wohnsitznahme im Kanton seine Nichtzugehörigkeit erklärt hat, gehört, gemäss des Organisationsgesetzes der EvLK des Kantons Thurgau an und ist damit zugleich Mitglied der Kirchgemeinde seines Wohnortes.
Aufnahme: Wer in die EvLK des Kantons Thurgau einzutreten wünscht, wendet sich an das Pfarramt oder die Kirchenvorsteherschaft seines Wohnortes. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung durch den Kirchenrat geregelt.
Austritt: Der Kirchenaustritt erfolgt durch persönliche schriftliche Erklärung an die Kirchenvorsteherschaft des Wohnortes.
Wiedereintritt: Der Wiedereintritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an die Kirchenvorsteherschaft des Wohnortes.
(Kirchenordnung der EvLK Thurgau)

Bei der Katholischen Kirche des Kantons Thurgau wird das Austritts-Verfahren so beschrieben:
"Austrittswillige erklären schriftlich gegenüber der Kirchgemeinde, in der sie wohnen, dass sie aus der katholischen Kirche austreten wollen. Dazu teilen sie ihre Personalien (Name, Wohnort, Geburtsdatum und -ort) und den Taufort/Taufpfarrei mit. Das Schreiben muss handschriftlich von der austretenden Person unterzeichnet werden. Ehepartner müssen je für sich unterzeichnen."

Adresse Kirchenaustritt: Im Kanton Thurgau sind die Grenzen der Kirchgemeinden oft abweichend von den Grenzen der politischen Gemeinden festgelegt. Um die Kirchgemeinde für den Kirchenaustritt zu ermitteln, ist diese Online-Karte hilfreich: map.geo.tg.ch

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 04.03.2020