Thema Kirchenaustritt im Ktipp

Im K-Tipp erschien ein Artikel betreffend zum Dienstleistungs-Angebot den Kirchenaustritt fertig vorzubereiten. Hier Frage und Antwort an den K-Tipp.

Selber haben aber weder K-Tipp noch Kassensturz ein solches Angebot, bemängeln aber die Kosten dafür.





Generell gibt es die Kirchenaustritts-Dienstleistung mit individuell fertig erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen nirgendwo günstiger zu kaufen als bei Kirchenaustritt24.ch

Zwar biete ich auch den Gratis-Download von Kirchenaustritts-Vorlagen inklusive der wichtigsten Informationen zum Kirchenaustritt in der Deutschschweiz kostenlos an, dennoch entscheiden sich etliche Personen für die kostenpflichtigen Kirchenaustritts-Unterlagen inklusive Betreuung, was sich im Falle von Problemen durchaus auszahlen kann.

Die allermeisten Personen verwenden aber eine Gratis-Vorlage aus dem Internet, z.B. von meiner Website kirchenaustritt-info.ch, welche meines Erachtens die beste kostenlose Anleitung für den Kirchenaustritt in der Schweiz ist.

Zum Service-Angebot bei Kirchenaustritt24.ch äussern sich Medien in den entsprechenden Artikeln praktisch durchwegs negativ im Sinne von "unnötige Kosten". Aber was bieten diese kritisierenden Medien dann selber als kostenlose Alternative? Zumeist nicht viel.

Die kritisierenden Medien könnten ja immerhin versuchen mir das Wasser beim kostenpflichtigen Angebot abzugraben, indem sie meine Gratis-Informationen kirchenaustritt-info.ch in ihren Artikeln verlinken. Ich richte an die Medienschaffenden im Zusammenhang mit deren Anfrage sogar oft ausdrücklich die Bitte, den Link kirchenaustritt-info.ch zur Gratis-Info-Seite zu publizieren, eine Bitte, welcher aber nach meiner Kenntnis ausnahmslos alle Medienschaffenden bisher nicht nachgekommen sind.





Detaillierte Antworten zu den von K-Tipp und Kassensturz angschnittenen Punkten:

Wie ist das Vorgehen für den Kirchenaustritt in der Schweiz?
Zuständig für den Kirchenaustritt ist die Kirchgemeinde entsprechend dem Wohnort. Der Kirchenaustritt, auch Austrittserklärung genannt, wird von Hand unterschrieben und per Post der Kirchgemeinde geschickt.

An welche Post-Adresse wird der Kirchenaustritt gesendet?
Zuständig für den Kirchenaustritt ist die kirchliche Behörde der lokalen Kirchgemeinde. Am besten ist es den Kirchenaustritt an das Sekretariat der Kirchgemeinde zu adressieren. Auch das Senden an das Pfarramts-Sekretariat funktioniert üblicherweise. Wenn keine Sekretariats-Adresse ermittelbar ist, dann an das Kirchgemeinderats-Präsidium.

Muss der Kirchenaustritt per Einschreiben gesendet werden?
Nur wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist, aber üblicherweise ist A-Post ausreichend. Trotzdem ist es empfehlenswert den Austritt aus der Kirche per Einschreiben zu erklären, weil es bezüglich der Kirchensteuer bedeutsam sein kann, welches Datum als Austritts-Datum gilt.

Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt?
Durch den Kirchenaustritt fallen sowohl die Rechte als auch die Pflichten in der Kirchgemeinde weg. Die Kirchensteuer endet nach dem Datum des Kirchenaustritts. Zugang zu kirchlichen Angeboten wie Sakramente, kirchliche Heirat oder Taufen lassen ist erheblich eingeschränkt oder entfällt.

Ist nach dem Kirchenaustritt wieder ein Kircheneintritt möglich?
Ja. Aber besser ist es einen übereilten Kirchenausritt zu vermeiden und sich klare Vorstellungen über die eigene religiöse Zukunft zu machen.

Ist eine mündliche Begründung für den Kirchenaustritt notwendig?
Nein. Es müssen weder mündlich noch schriftlich Gründe für den Austritt aus der Kirche angegeben werden. Wer Angaben zum Austritt mitteilen möchte, tut dies am besten nach dem Kirchenaustritt in einem separaten Brief.

Gibt es kantonale Unterschiede beim Kirchenaustritt?
Ja. Es gibt Kantone, bei welchen zu Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Austrittserklärung eine amtliche beglaubigte Unterschrift notwendig ist. Dies gilt im Kanton St. Gallen sowohl für die Römisch-katholische als auch die Evangelisch-reformierte Konfession. Und bei der zuständigen kirchlichen Behörde gibt es in der Schweiz eine Vielfalt an Namen: Kirchenrat, Kirchenpflege, Kirchenvorsteherschaft, Kirchenstand, Kirchgemeinderat, Kirchenvorstand.

Muss ein bestimmtes Formular ausgefüllt werden für den Kirchenaustritt?
Nein. Der Kirchenaustritt kann als Brief formuliert werden, welcher alle notwendigen Angaben enthält, damit die austretende Person eindeutig identifizierbar ist. Ausnahme ist die Evangelisch-reformierte Kirche Kanton Freiburg, wo ein offizielles Formular als administrative Bestätigung ausgefüllt werden muss.

Wieso kritisiert der K-Tipp die internen Austritts-Anweisungen der Bistümer?
Der K-Tipp schreibt, beim Austritt aus der katholischen Kirche werden die Austretenden teilweise systematisch bearbeitet oder falsch informiert. Hintergrund sind im Kirchenwesen vorgesehene Abläufe, welche über die staatskirchenrechtlichen Notwendigkeiten hinaus gehen, was insbesondere zum Versuch von Kontaktaufnahmen führt. Aber auch bei der reformierten Kirche gibt es diese unliebsamen Kontaktaufnahmen etwa im selben Masse.

Ist die Beerdigung nach dem Kirchenaustritt teuerer?
Die Beerdigung selber liegt in der Zuständigkeit der politischen Gemeinde und ist unabhängig von der Konfession. Zeremonielle Leistungen seitens des Pfarramts entfallen aber und für eine allfällige Begräbnis-Zeremonie und Glockengeläut können erhebliche Kosten anfallen.

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