Offizieller Kirchenaustritt

Kirchenaustritt ► sofort gültig Oktober 2025
Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz direkt nach dem Einreichen der Austritts-Erklärung gültig. Keine Kündigungsfrist für den Kirchenaustritt.
Kirchenaustritt erstellen + Kirchensteuer‑Stopp
Online-Formular für sofortigen Download von rechtlich korrekten Austritts-Unterlagen. Mit Bestätigungs-Garantie für Kirchenaustritt.
Bezahlung auf Rechnung oder per Kreditkarte
Die Kirchenaustritts-Unterlagen können Sie direkt nach dem Kauf per Kreditkarte (via stripe.com). Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Kirchenaustritts-Dienstleistung per Rechnung innert 30 Tagen den Betrag zu begleichen. Egal für welche Zahlungsoption Sie sich entscheiden, Sie haben auf jeden Fall sofort Zugriff auf die individuell für Sie erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen, so dass Sie die Erklärung für den Austritt aus der Kirche sofort einreichen können. Falls Sie sich für die Variante entschieden haben, dass Sie Ihre Kirchenaustritts-Unterlagen ausgedruckt per Briefpost erhalten, dann dauert nur wenige Arbeitstage, bis die individuell für Sie erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen bei Ihnen eintreffen.
Welche Vorteile bietet der Service von Austritt.ch für Ihren Kirchenaustritt?
Austritt.ch bietet eine unkomplizierte und vor allem auch zuverlässige Unterstützung, um aus der Kirche auszutreten und die Kirchensteuer zu stoppen. Die von Austritt.ch erstellte Kirchenaustritts-Erklärung enthält alle erforderlichen Daten und die Adressierung für die zuständige Kirchgemeinde, inklusive Anleitung zum Ablauf des Austritts aus der Kirche.
Wie kann man in der Schweiz aus der Kirche austreten?
Um in der Schweiz aus der Kirche auszutreten, muss dies schriftlich der zuständigen Kirchgemeinde mitgeteilt werden. Eine schriftliche Austrittserklärung in Form eines Briefes ist in den meisten Fällen ausreichend, da in den meisten Kantonen keine speziellen formellen Anforderungen für den Austritt bestehen. Es ist wichtig, dass die Austrittserklärung an die richtige kirchliche Behörde gesendet wird.
Ist es notwendig, meinen Austritt aus der Kirchgemeinde zu begründen?
Nein, eine Begründung für den Kirchenaustritt darf von der Kirche nicht verlangt werden, weil jede Person aufgrund der Religionsfreiheit jederzeit und ohne Grundangabe die eigene Religionszugehörigkeit frei wählen darf. Auch wenn beim Austritt zuweilen suggeriert wird es müssten Details genannt werden, müssen diese Fragen nicht beantwortet werden.
Was ist mit kirchlichen Trauungen oder Bestattungen nach dem Austritt?
Durch den Austritt aus der Kirche verlieren Sie das Anrecht auf kirchliche Dienstleistungen wie Trauungen oder Bestattungen, denn diese zeremoniellen Leistungen der Kirche werden durch die Kirchensteuer der Mitglieder finanziert. Einige Kirchgemeinden bieten aber an, die Zeremonie bei einer Trauung oder Bestattung gegen eine Gebühr durchzuführen. Betroffen ist aber nur die kirchliche Zeremonie, denn das Bestattungswesen und das Zivilstandsamt unterstehen der politischen Gemeinde und sind allen Personen offen.
Was passiert mit meiner Taufe nach dem Kirchenaustritt?
Der Kirchenaustritt hat keinen Einfluss auf den Fortbestand der Taufe. Die christliche Kirchen betrachten die Taufe wird als religiöses Sakrament und sie ist vom Grundprinzip her unauslöschlich. Somit behält die Taufe auch nach dem Kirchenaustritt die Gültigkeit, sowohl für einen späteren Wiedereintritt in die Kirche als auch für einen Konfessionswechsel mit Übertritt.
Welche Folgen hat ein Austritt aus der Kirche?
Wesentlicher Punkt ist dass die Rechtsbeziehung zur Kirchgemeinde hinfällig wird: Einerseits entfällt das Mitsprache-Recht, denn nach dem Kirchenaustritt verlieren erwachsene Personen das Wahl- und Stimmrecht innerhalb der Kirchgemeinde. Andererseits wird aber auch die Kirchensteuer-Pflicht beendet, weil die kirchliche Steuerpflicht wegfällt.
Kann ich aus der Kirche austreten, wenn ich im Ausland lebe?
Der offizielle Kirchenaustritt in der Schweiz ist den Personen vorbehalten, welche Wohnsitz haben im Gebiet der Kirchgemeinde. Besteht Abgabenpflicht an die Kirche aufgrund ausschliesslich wirtschaftlicher Zugehörigkeit (z.B. Besitz von Liegenschaft im betreffenden Gebiet), dann muss der Nachweis der Konfessionslosigkeit auf alternativem Weg glaubwürdig dargelegt werden.