Austritt per Brief von zu Hause aus

Die vorbereitete Kirchenaustritts-Erklärung ist so formuliert, dass keine Rückfragen notwendig sind. Es genügt den Brief per Einschreiben an die Kirchgemeinde abzusenden und es sind keine weiteren Schritte mehr notwendig.

Kein Kontakt mit dem Pfarramt

Die Empfänger-Adresse ist so vorbereitet, dass Ihr Kirchenaustritt direkt von der zuständigen kirchlichen Behörde auf dem administrativen Weg vollständig erledigt werden kann, ohne Involvierung des Pfarramts.

Hinweis: Zuweilen verschickt zwar das Pfarramt einen Informations-Brief an die austretende Person. Doch dieser Informations-Brief kann in der Regel ignoriert werden, weil das Pfarramt rechtlich gesehen gar nicht in die Bearbeitung des Kirchenaustritts eingebunden ist.

Taufort und Taufdatum nicht notwendig

Ihr Kirchenaustritt ist so formuliert, dass die Kirchgemeinde darauf hingewiesen ist, dass keine Angabe von Gründen notwendig ist für das Austreten aus der Kirche und auch die Nennung von Taufort und Taufdatum nicht erforderlich ist.

Muss ich ein Gesprächsangebot der Kirche nach dem Austritt annehmen?

Nein, beim Kirchenaustritt besteht keine Verpflichtung ein Gesprächsangebot der Kirche anzunehmen. Manche Kirchen bieten ein solches Gespräch an, um die Gründe für den Austritt zu erfahren und eventuelle Missverständnisse zu klären. Man ist aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, da der Kirchenaustritt in der Schweiz auch ohne Angabe von Gründen ist.

 
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