Aus dem Umstand, dass ein Kirchenaustritt zumeist ein einmaliger Vorgang ist, ergibt sich dass vielen Personen nicht unmittelbar klar ist, wie der Ablauf des Kirchenaustritts ist: Komfortable und zuverlässige Abhilfe schafft hier die angebotene Kirchenaustritts-Dienstleistung. Zum Austreten aus der Kirche und den Konsequenzen gibt es je nach Person unterschiedliche Fragen und Unklarheiten. Die häufigsten Fragen und Antworten sind nachfolgend aufgeführt.

Antworten zu Kirchenaustritts-Fragen

Wie ist die Regelung betreffend Heiraten nach meinem Kirchenaustritt?

Eine kirchliche Heirat ist grundsätzlich weiterhin möglich, sofern entweder die Braut oder der Bräutigam noch Mitglied der entsprechenden Kirche ist, sei es katholisch oder reformiert. In diesen Fällen stellt die Kirche in der Regel keine Hindernisse für eine kirchliche Trauung. Falls beide Partner konfessionslos sind, gibt es dennoch zahlreiche Alternativen für eine feierliche Hochzeitszeremonie. Im Internet findet man eine Vielzahl von Anbietern, die sich auf solche individuellen Hochzeitsfeiern spezialisiert haben.

Wie ist die Regelung betreffend Taufpatenschaft nach meinem Kirchenaustritt?

Ein Kirchenaustritt schränkt die Möglichkeit ein, als Taufpatin oder Taufpate zu fungieren. Traditionell erwartet die Kirche, dass Paten dieselbe Konfession wie das zu taufende Kind haben. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Konfessionen: In der katholischen Kirche ist es in der Regel notwendig, dass beide Paten katholisch sind, um die Aufgabe übernehmen zu können. In der evangelisch-reformierten Kirche wird dies oft weniger streng gehandhabt. Hier ist es meistens zulässig, dass entweder die Taufpatin oder der Taufpate einer anderen Konfession angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist.

Gilt mein Kirchenaustritt auch für meine Kinder?

Nein, der Kirchenaustritt eines Elternteils hat keine automatische Auswirkung auf die Konfessionszugehörigkeit der Kinder. Um auch die Kinder von der Kirchenmitgliedschaft abzumelden, müssen die Eltern dies ausdrücklich für sie beantragen. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 16 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren haben das Recht, selbstständig über ihren Kirchenaustritt zu entscheiden und diesen ohne Zustimmung der Eltern zu vollziehen. Innerhalb einer Familie kann somit jedes Mitglied, unabhängig vom Alter, eine eigene Konfession haben oder konfessionslos sein.

Werden auch konfessionslose Personen auf dem Friedhof bestattet?

Ja, die Bestattung auf dem örtlichen Friedhof ist nicht an eine bestimmte Religionszugehörigkeit gebunden, da die politische Gemeinde für den Friedhof zuständig ist. Jede Person wird unabhängig von ihrer religiösen Einstellung auf dem Friedhof ihrer Wohngemeinde bestattet. Nach einem Kirchenaustritt ist jedoch die entsprechende Pfarrperson nicht mehr automatisch für die Abdankung verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung der Angehörigen, einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin zu engagieren, um die Abdankung zu gestalten.

Sind Kircheneintritt und Kirchenaustritt kostenlos?

Ja. Die Kirchen in der Schweiz verlangen weder beim Eintritt noch beim Austritt aus der Kirche Gebühren. Unabhängig von den Kirchen bietet jedoch Austritt.ch auf kommerzieller Basis die Dienstleistung an, dass Sie zum Preis von CHF 35.- individuell erstellte Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt nach Hause bestellen können.

Ist ein bestimmtes Kirchenaustritts-Formular erforderlich?

Nein, für den Kirchenaustritt aus einer Landeskirche in der Schweiz ist kein spezielles Formular erforderlich. Zumeist genügt ein Brief, in dem der Kirchenaustritt klar und unmissverständlich erklärt wird. Dieser Austrittsbrief muss an die zuständige Kirchgemeinde geschickt werden. Es gibt zahlreiche kostenlose Vorlagen im Internet, die genutzt werden können, um einen solchen Austrittsbrief zu verfassen.

Kann ich via Internet aus der Kirche austreten?

Nein. Die Schweizer Landeskirchen haben kein Online-Angebot für den Kirchenaustritt. Ebenso wird die Zusendung des Kirchenaustritts per E-Mail nicht zulässig. Die hier angebotene Austritts-Dienstleistung für die individuelle Vorbereitung Ihrer Kirchenaustritts-Unterlagen ermöglicht den Bezug via Online-Formular, jedoch ist es für das korrekte Einreichen bei der Kirchgemeinde erforderlich, den Kirchenaustritts-Brief auf Papier auszudrucken.

Gilt der Kirchenaustritt auch nach einem Wohnortswechsel?

Ja, der Kirchenaustritt bleibt auch nach einem Umzug gültig, auch von einem Kanton in einen anderen Kanton. Die von einer anderen Kirchgemeinde stammende Kirchenaustritts-Bestätigung behält weiterhin ihre Gültigkeit. Meistens klappt die konfessionslose Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde problemlos und es wird keine Kirchensteuer erhoben. Sollten Zweifel bestehen, dass ist die Kirchenaustritts-Bestätigung vorweisen.

Gibt es eine Kündigungsfrist für den Kirchenaustritt?

Nein, der Kirchenaustritt wird sofort gültig, sobald Ihr Austrittsschreiben bei der Kirchgemeinde eingegangen ist. Entsprechend dem von der Kirchgemeinde an die Einwohnergemeinde gemeldeten Austritts-Datum endet die Verpflichtung zur Zahlung von Kirchensteuern abhängig vom Wohnkanton entweder mit dem Monat des Kirchenaustritts oder des Vorjahres.

 
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