Einleitung

Diese AGB dienen der Klarheit zwischen Austritt.ch (ein Dienstleistungsangebot von Distrimpuls Monika Büttler, im folgenden Auftragnehmer genannt) und dessen Kunden (juristische oder natürliche Personen, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, Kundinnen beziehungsweise Auftraggeberinnen eingeschlossen) für die Dienstleistung Kirchenaustritt. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Es geht darum unangenehme Überraschungen auszuschliessen und eine gute Zusammenarbeit zu erreichen.

Website Betreiber

Austritt.ch wird betrieben von Distrimpuls www.distrimpuls.ch und es gelten ergänzend beziehungsweise übergeordnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Distrimpuls.

Information Kirchenaustritt / Kirchenmitgliedschaft / Kirchensteuer

Dieses Dienstleistungsangebot ist kostenpflichtig, aber neutral und unabhängig von der Kirche. Kirchenmitglieder können sich aber auch kostenlos selbständig eine Kirchenaustritts-Erklärung erstellen oder direkt bei der Kirche vorstellig werden.
Angaben betreffend Kirchenaustritt (Besteuerung) erfolgen ohne Gewähr. Die Wirksamkeit des Kirchenaustritts in Bezug auf Kirchen-Mitgliedschaft und Befreiung von der Kirchensteuer variieren individuell (je nach Wohnsitz, Konfession, Aufenthaltsstatus, etc). Angaben sind als beispielhaft zu verstehen für einen grossen Teil der austretenden Personen, können jedoch aufgrund individueller Umstände oder Fehler erheblich abweichen.

Vertragsabschluss

  • Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertrags-Zustimmung durch den Auftraggeber kommt zustande durch Klick auf Website-Button, wo Leistung, Preis und AGB deutlich erkennbar deklariert sind.
  • In der Regel erfolgt die Auftragserfüllung umgehend gegen Rechnung zahlbar innert 30 Tagen.
  • Es kann jedoch ohne Angabe von Gründen die Bezahlung im Voraus verlangt werden (oder ohne Mitteilung an den/die Bestellende/n die Bestellung und die Ausführung abgelehnt werden).
  • Das Kirchenaustritts-Bestellformular darf ausschliesslich von und für Personen ausgefüllt werden, deren Wohnsitz in der Schweiz liegt und welche Mitglied einer Schweizer Landeskirche sind.
  • Kirchenaustritts-Unterlagen und Korrespondenz in Deutsch (für Regionen mit einer anderen Amtssprache als Deutsch, wird die Auftragsausführung in der Regel abgelehnt).

Preis Kirchenaustritt-Service

  • 1 Person ab 16 Jahren : Email-Zustellung CHF 29.-
  • 1 Person ab 16 Jahren : Briefpost-Zustellung CHF 35.-
  • Kinder zusammen mit Mutter oder Vater : CHF 0.-
  • Kinder separat ohne Mutter/Vater : CHF 29.- / 35.-
    Vertrags-Rücktritt durch Auftraggeber
  • Der Auftraggeber kann bis zum Versand der Unterlagen vom Vertrag zurücktreten, schuldet jedoch die bis dahin aufgelaufenen Kosten, welche bis dahin spezifisch für den Auftraggeber angefallen sind. Sobald die Unterlagen erstellt sind, ist der gesamte Betrag fällig.
  • Keinesfalls ist eine Stornierung (nachträglicher Rücktritt) möglich, wenn die Zustellung der Kirchenaustritts-Unterlagen eingeleitet ist (d.h. je nach getroffener Wahl Versand per Briefpost oder Email mit Download-Möglichkeit).

Kostenlose Unterstützung bei Problemen beim Kirchenaustritt

Wenn ein Kunde von Austritt.ch die Kirchenaustritts-Bestätigung von der Kirchenbehörde zu lange nicht erhält, dann unterstützt Austritt.ch den Kunden kostenlos, um die Kirchenaustritts-Bestätigung zu erhalten, sofern die Rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wurde. Für die kostenlose (nicht juristische) Unterstützung ist jedoch Voraussetzung, dass der Kunde beim Kirchenaustritt ent­sprechend dem Informationsblatt vorgegangen ist, welches dem zugesendeten Kirchenaustritts-Brief beiliegt, insbesondere dass der Kunde den Kirchenaustritt per Einschreiben versandt hat und die Einschreibequittung aufbewahrt hat (ansonsten behält sich Austritt.ch das Recht vor weitere Unterstützung zu verrechnen).

Garantierte Kirchenaustritts-Bestätigung

Einen korrekt abgeschlossenen offiziellen Kirchenaustritt (Konfessionsänderung im amtlichen Personenregister) bestätigt die Kirchgemeinde in der Regel mit einer Kirchenaustritts-Bestätigung. Austritt.ch garantiert die notwendige Unterstützung zur Einforderung einer ausbleibenden Kirchen­austritts-Bestätigung.

Datenschutz und Geheimhaltung

  • Die Vertraulichkeit im Umgang mit Kundendaten und übergebenen Informationen ist sicher­gestellt. Keine Weitergabe von Namen, Email- und Post-Adressen an Dritte.
  • Die Daten werden nur solange wie notwendig aufbewahrt und dann gelöscht (Hinweis: damit die Daten für die kostenlose Unterstützung noch zur Verfügung stehen, muss sich der Kunde spätestens 4 Monate nach dem Erhalt seiner Kirchenaustritts-Unterlagen melden).
  • Die Übermittlung des Bestellformulars erfolgt auf normalem Weg über das HTTPS-Internet ohne spezielle Sicherheitstechniken.

E-Mail Adresse / Bestätigung

  • Die angegebene E-Mail Adresse wird nur für Mitteilungen verwendet, welche direkt die Kirchenaustritt-Bestellung betreffen (wird der Kirche NICHT mitgeteilt). Die Bestellung ist auch dann gültig und verbindlich, wenn eine nicht funktionierende E-Mail Adresse im Bestellformular eingegeben wurde und keine Bestellbestätigung erfolgen konnte (die automatische Bestellbestätigung erfolgt umgehend nach der Bestellung).
  • Es besteht die Möglichkeit ohne Angabe einer E-Mail Adresse zu bestellen (wer keine Email-Adresse angibt nimmt aber in Kauf begleitende Informationen nicht zu erhalten).
  • Die Kunden-Betreuung rund um die Kirchenaustritts-Dienstleistung findet per Email (schriftlich) statt. Telefonische Betreuung ist im Dienstleistungs-Umfang ausdrücklich nicht enthalten.

Nicht im Preis inbegriffene Kosten

Die Portokosten, um den Kirchenaustritt per Einschreiben an die Kirche zu senden, sind nicht im Preis inbegriffen. Falls eine Beglaubigung notwendig ist (vom Wohnort abhängig), dann sind die anfallenden Beglaubigungsgebühren ebenfalls durch den Kunden zu bezahlen.

Ende Kirchensteuer

  • Austritt.ch wirkt unterstützend und beratend mit bei Differenzen mit Behörden.
  • Wie allfällige Rechtsstreitigkeiten im allgemeinen sind insbesondere Differenzen betreffend End-Datum der Kirchensteuer Angelegenheiten zwischen austretenden Personen einerseits und kirchlichen oder staatlichen Behörden andererseits.
  • Die Bestell-Option PDF-Download ermöglicht wenige Minuten nach dem Besuch der Website von Austritt.ch bereits die fertige Austritts-Erklärung verfügbar zu haben, jedoch wird das für den Kirchenaustritt massgebende Datum von der Kirchgemeinde entsprechend dem Eingangs-Datum festgelegt, weshalb insbesondere gegen Monats- und Jahresende dem Postweg (zweifach bei Bestell-Option Post-Zustellung) Beachtung zu schenken ist.

Cookies / personenbezogene Daten

  • Auf der Domain www.Austritt.ch werden von Austritt.ch keine Cookies zum Datensammeln verwendet. Kein Dienst wie Google Analytics oder andere Datensammler sind aktiviert für die Auswertung der Daten von Besuchen der Domain www.Austritt.ch betreffend Nutzung von Website und Anzeigen.
  • Jedoch werden technische Einzelheiten der Verbindungen wie IP-Adressen, Zeit, Browser­anfragen etc. werden so gespeichert, wie es auf Internet-Servern üblich ist. Die Eingabe persönlicher Daten (Bestell-Formular) darf nur von und für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorgenommen werden.
  • Jedoch können Firmen wie Goolge, Microsoft und andere an Besucherdaten interessierte Unternehmen durch serverseitiges Tracking auf Besucher bezogene Profile erstellen und somit auch Tracking-Blocker wirkungslos machen, was von Austritt.ch nicht verhindert werden kann.
  • Die Nutzung dieser Website ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorgesehen. Jegliche Nutzung dieser Website ist für Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union nicht erlaubt (Daten festgestellter Verstösse hiergegen werden umgehend gelöscht).

Nutzungsrecht

Der Aufraggeber erwirbt lediglich das Nutzungsrecht für sich persönlich. Die Kirchenaustritts-Unterlagen dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben werden und inhaltliches Kopieren für kommerzielle Zwecke ist untersagt.

Pflichten, Haftung

  • Der Auftraggeber hat Anrecht darauf, dass die vereinbarte Leistung vollständig in branchen-üblicher Qualität und innert nützlicher Frist erbracht wird. Sollten jedoch Aufträge wegen technischen oder personellen Ausfällen unbearbeitet bleiben, so kann der Auftragnehmer nicht belangt werden.
  • Der Auftraggeber kann (Voraus-)Zahlungen bei nachgewiesenen Mängeln und Versäumnissen vollständig zurückfordern.
  • Der Auftraggeber hat jedoch auf keinen Fall irgendeinen Anspruch auf darüber hinaus gehende Entschädigung, weder für bezahlte Kirchensteuern oder andere geltend gemachte Folgeschäden, Schadenersatz-Forderungen Dritter oder ähnliches. Angaben betreffend Besteuerung erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr.
  • Wahl Briefpost-Zustellung: Falls die A-Post-Sendung mit den Unterlagen 6 Tage nach der Bestellung noch nicht beim Auftraggeber eingetroffen ist, dann obliegt es dem Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb einer Woche darauf aufmerksam zu machen.
  • Wahl Email-Zustellung: Es obliegt es dem Auftraggeber den Auftragnehmer auf das Ausbleiben der Download-Informationen aufmerksam zu machen.
  • Weder bei Briefpost-Zustellung noch bei Email-Zustellung entbindet ein tatsächliches oder ein angebliches Zustellungs-Problem von der Zahlungspflicht.
  • Die Kontrolle der Richtigkeit, der letztlich auf dem Kirchenaustritts-Brief stehenden Daten, obliegt dem Auftraggeber.

Zahlungspflicht und Mahnaufwand

  • Es gilt der Preis, welcher zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website www.Austritt.ch als Preis angegeben war.
  • Zahlungspflichtig ist jene Person, welche die Kirchenaustritts-Unterlagen bestellt hat oder von deren Internet-Anschluss aus die Bestellung getätigt wurde.
  • Nachdem die ordentliche Zahlungsfrist von 30 Tagen verstrichen ist, befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Bei Verzug wird Mahnungs-Aufwand von je CHF 10 für die 1. und 2. Mahnung verrechnet.
  • Weitere Kosten für Inkasso nicht bezahlter Rechnungen, die Ermittlung der bestellenden Person oder die Verfolgung durch Missbräuche Dritter werden in voller Höhe der verursachenden Person verrechnet.

Einschreibe-Empfehlung Kirchenaustritts-Erklärung

Grundsätzlich wird die Kirchenaustritts-Erklärung zum Absenden per Einschreiben vorbereitet (damit die Sendungsverfolgung möglich ist), jedoch ist gegenwärtig in keiner kantonalen Regelung das Einschreiben als Vorschrift definiert. Der rechtswirksame Zeitpunkt des Kirchenaustritts kann sich durch die Abholfrist des Einschreibens um bis zu 7 Tage gegenüber einer A-Post Sendung nachteilig verzögern (prinzipiell am schnellsten wäre persönliches Überbringen mit direkter Quittierung des Empfängers). Wenn die austretende Person die Zeit bis zum Empfang verkürzen will, kann sie das Wort „Einschreiben“ auf der vorbereiteten Kirchenaustritts-Erklärung weiss abdecken und die Erklärung ohne Einschreiben absenden. In der Regel hat die Verzögerung von bis zu 7 Tagen durch das Einschreiben eine geringe Auswirkung auf die Kirchensteuern, jedoch wird am Monatsende und insbesondere am Jahresende (vom jeweiligen Kanton abhängig) mit dem Absenden per Einschreiben in Kauf genommen, dass ausgerechnet durch die spätere Zustellung des Einschreibens der rechtswirksame Zeitpunkt des Kirchenaustritts nicht mehr innerhalb der laufenden Kirchensteuer-Periode liegt. Konkret ist also (vom jeweiligen Kanton abhängig) zu beachten, dass man am Jahresende nur auf der sicheren Seite ist, wenn die siebentägige Abholfrist bei der Kirchgemeinde rechtzeitig zu laufen beginnt, was in der Regel dann gewährleistet ist, wenn das Einschreiben spätestens am 17. Dezember abgesendet wird.

Gütliche Einigung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungs­verschiedenheiten vor Sanktionen oder Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

Gewährleistung

Wenn mit Hilfe der vom Auftragnehmer gelieferten Kirchenaustritts-Unterlagen der Kirchenaustritt (trotz korrekter Anwendung der erhaltenen Anweisungen) nicht erreicht werden kann, dann werden dem Auftraggeber keine Kosten berechnet beziehungsweise ein schon bezahlter Rechnungsbetrag vollumfänglich zurück erstattet.

Impressumspflicht

Zu den Angaben Kontakt-Person, Kontakt-Telefon und Kontakt-Email ist als Post-Adresse lediglich die Postfach-Adresse angegeben, weil Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt zuweilen erhebliche negative Emotionen gegenüber dem Anbieter wecken kann. Wer der Ansicht ist, ein begründbares Interesse an der Nennung des effektiven Wohnsitzes zu haben, kann einen schriftlichen Antrag an die Postfach-Adresse senden.

Information Kirchenaustritt24.ch / Austritt.ch

Die Kirchenaustritts-Dienstleistungen auf www.Kirchenaustritt24.ch und www.Austritt.ch sind im Prinzip identisch, jedoch rechtlich unabhängig voneinander. Die Domains Kirchenaustritt24.ch und Austritt.ch haben unterschiedliche Inhaber und die Dienstleistung wird jeweils von unabhängigen Einzelfirmen erbracht. Gemeinsam ist insbesondere, dass das Produkt ‚Offizieller Kirchenaustritt‘ der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz (www.Kirchenaustritt-Schweiz.ch) die Datenbasis bildet.

Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen oder anderen Gründen ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnort beziehungsweise der Wohnkanton des Auftragnehmers. Austritt.ch hält sich bei missbräuchlichen Bestellungen, Geschäftsschädigung, unlauterem Wettbewerb etc alle Möglichkeiten offen die betreffenden Personen zu lokalisieren, den Missbrauch zu stoppen und Schadenersatz zu fordern.

Sonstige Bestimmungen

Massgebend sind die schriftlich formulierten vertraglichen Vereinbarungen. Abweichende, irrtümliche, missverständliche oder missverstandene Erläuterungen beeinflussen die Massgeblichkeit der schriftlichen Formulierung nicht. Unbedeutende Fehler in Namens- und Rechtschreibung tangieren die Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarungen nicht. Mit Kunde sind Kundinnen mitgemeint.

Gültigkeit AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 18. Juli 2024. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer AGB auf der Website www.Austritt.ch beziehungsweise bei erteilten Aufträgen bis zu deren Abschluss.

 
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