Landeskirchen und Freikirchen
Grundsätzlich kommt der Begriff „Kirchenaustritt“ nur im Zusammenhang mit der Auflösung der Mitgliedschaft bei einer christlichen Landeskirche zur Anwendung.
„Frei“ im Begriff „Freikirche“ verweist darauf, dass eine Freikirche eine vom Staat unabhängige christliche Kirche ist. Die freikirchliche Bewegung legt Wert auf die Trennung von Religion und Staat. „Frei“ soll zudem „Freiwilligkeitskirche“ bedeuten, weil primär der freie Glaubensentscheid im Erwachsenalter die Mitgliedschaft begründen soll und nicht ein Tauf-Automatismus im Kindesalter, sowie die finanzielle Unterstützung der Freikirche ein freier Entscheid sein soll.
Austritt aus der Freikirche
Der „Austritt“ aus einer Freikirche ist eher als Trennung zu sehen. Dafür empfiehlt sich aufgrund der üblicherweise engen Bindung ein behutsames Vorgehen: Zuerst nahestehende Personen darauf ansprechen und erst abschliessend die Gemeindeleitung zur Klarstellung schriftlich zu orientieren. Verbindlich festgelegte Verfahren wie beim Kirchenaustritt gibt es nicht, weil die Freikirchen nicht den Kirchengesetzen unterliegen.
Freikirchen sind in der Schweiz juristisch meistens als Verein organisiert. Eine Kirchensteuer gibt es nicht. Die Mitglieder unterstützen die Freikirchen mit freiwilligen Geldbeträgen, es werden aber üblicherweise finanzielle Zuwendungen erwartet, welche höher sind als es die Kirchensteuer bei den Landeskirchen ist. Zumindest sekundär ist auch die finanzielle Einbusse ein Grund, warum Freikirchen Mitglieder nur ungern ziehen lassen.
Ablösung und Austritt verlaufen auch bei den Freikirchen meistens ohne grössere Probleme, zuweilen wird aber massiv Druck auf Mitglieder ausgeübt, welche sich von der Freikirche trennen wollen. Gerade wenn viele Familienangehörige und der Freundeskreis grösstenteils Mitglieder der Freikirche sind, dann droht der Verlust von praktisch dem gesamten Beziehungsnetzwerk.
Abgrenzung zu Sekten
Die Freikirchen in der Schweiz in der Selbstdefinition: Als Freikirchen werden christliche Kirchen bezeichnet, die sich als „Freiwilligkeitskirche“ organisiert haben. Im Gegensatz zu den Landeskirchen treten ihre Mitglieder aufgrund einer bewussten und freien Entscheidung im religionsmündigen Alter bei und nicht durch Geburt oder Familientradition. Zudem sind Freikirchen unabhängig vom Staat und finanzieren sich ausschliesslich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder. Diese Struktur ermöglicht es ihnen, ihre finanziellen Mittel flexibel und nach eigenen Bedürfnissen zu verwenden, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Weiter betonen die Freikirchen, dass beim Begriff Sekte oft Verwirrung herrscht. Ursprünglich wurde der Begriff nur verwendet, um verwerfliche Lehren innerhalb des Christentums zu bezeichnen. Später fand er auch Anwendung auf Abspaltungen in politischen oder ideologischen Kontexten. Dem Begriff haftet jedoch immer noch ein negativer Beiklang an, und eine wertneutrale Definition hat sich bislang nicht durchgesetzt. Sektiererische Merkmale werden heute nicht nur bei religiösen oder kirchlichen Gruppierungen, sondern auch bei anderen Organisationen festgestellt. Vergleicht man die verschiedenen Definitionen des Begriffs Sekte von Fachstellen, so zeigt sich, dass viele Hauptkriterien nicht übereinstimmen. Häufig beanspruchen Sekten, allein die Wahrheit zu besitzen, und haben einen Führer mit uneingeschränkter Autorität.