Höhe der Kirchensteuer

Wer aus der Kirchgemeinde austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Die Kirchensteuer macht von den gesamten Steuern oftmals etwa einen Anteil von 5 bis 10% aus, als ganz grobe eine Richtangabe, wie gross die Änderung nach dem Kirchenaustritt sein würde.

Berechnung mit Kirchensteuer-Rechner

Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wohnort (Kanton), Konfession (römisch-katholisch, evangelisch-reformiert, christkatholisch), Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Kinder. Die genauen Zahlen kann man hier mit einem Rechner für die Kirchensteuer Berechnung ermitteln. Der Steuerrechner der Zürcher Kantonalbank gibt auch für die Kirchensteuer für alle Gemeinden der Schweiz Auskunft.

Konkrete Beispiele für Kirchensteuer-Betrag

Die folgenden Beispiele geben einen Anhaltspunkt, wie hoch die jährliche Kirchensteuer etwa ausfällt (d.h. um welchen Betrag sich die gesamte Steuer nach einem Kirchenaustritt reduziert). Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgte mit dem Online-Formular für die Steuerberechnung der Credit Suisse.

In Zürich sind die Kirchensteuern wesentlich tiefer als in Basel. Der Hauptgrund dafür ist die Unternehmen-Kirchensteuer in Kanton Zürich, während im Kanton Basel-Stadt die juristischen Personen nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen.

Kirchensteuer Schweiz

Besonders tief sind die Kirchensteuern im Kanton Bern: Hier müssen ebenfalls die Unternehmen Kirchensteuer bezahlen und zudem werden aus der kantonalen Staatssteuer die Löhne der Pfarrinnen und Pfarrer bezahlt.
bernerzeitung.ch: Pfarrlöhne – Staatsgeld für die Kirchen

Kirchensteuer-Rechner

In der Stadt St. Gallen ist die Progression ausserordentlich hoch, so dass bei hohem Einkommen und Vermögen der Kirchensteuer-Betrag sogar höher liegen kann als in der Stadt Basel.

Das Bezahlen der Kirchensteuer ist eine staatskirchenrechtlich geregelte Verpflichtung, welche sich direkt aus dem Wohnsitz innerhalb der jeweiligen Kirchgemeinde ergibt. Die Kirchensteuerpflicht ist also an die Kirchenmitgliedschaft geknüpft. Voraussetzung für die Befreiung von der Kirchensteuer ist deshalb der Kirchenaustritt bei der reformierten oder katholischen Kirchgemeinde (oder gegebenenfalls der christkatholischen Kirche, wenn diese im betreffenden Kanton als Landeskirche anerkannt ist).

Vielerorts entfällt die Kirchensteuer erst komplett ab dem nächsten Jahr nach dem Kirchenaustritt (Zürich, Bern, Solothurn, Luzern, Glarus, St. Gallen), weil die Kirchensteuer bis zum Datum des Kirchenaustritts berechnet wird (das heisst für das Jahr des Kirchenaustritts ist die Kirchensteuer anteilsmässig entsprechend dem Datum des Austritts noch enthalten), teilweise aber auch für das ganze Jahr (Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Thurgau, Graubünden, Schaffhausen, Zug).

Muss ich nach einem Kirchenaustritt weiterhin Kirchensteuern zahlen?

Nein, nachdem der offizielle Kirchenaustritt korrekt erfolgt ist, entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuer. Aufgrund der Austrittserklärung bestätigt die Kirchgemeinde das Datum des Austritts aus der Kirche. Entsprechend dem Austritts-Datum erfolgt die Befreiung von der Kirchensteuer ab dem Austrittsmonat und in anderen Schweizer Kantonen rückwirkend für das gesamte Jahr des Austritts.

 
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