Nachteile bei kirchlichen Zeremonien

Als Kirchenmitglied profitiert man von diversen Leistungen, die durch das gemeinschaftliche Budget finanziert werden. Eine bedeutsame Konsequenz des Kirchenaustritts ist der Verlust des Anspruchs auf kirchliche Dienstleistungen von Pfarramt und Kirchgemeinde.

Die kirchliche Heirat ist für Mitglieder in der eigenen Kirchgemeinde kostenlos, und es gibt oft vergünstigte Konditionen bei auswärtigen Hochzeiten. Für konfessionslose Paare entstehen dagegen hohe Kosten bei der Anmietung einer Kirche. Ähnlich verhält es sich bei Beerdigungen und Abdankungen: Leistungen, die für Mitglieder kostenfrei sind, werden für Nichtmitglieder teuer oder sind unter Umständen gar nicht verfügbar.

Sakramente oder besondere kirchliche Dienste können zwar in Ausnahmefällen dennoch unentgeltlich gespendet werden, aber ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nach einem Austritt nicht mehr. Die Taufe bleibt zwar nach christlicher Lehre bestehen, aber ihre Bedeutung wird nur bei einem erneuten Kircheneintritt oder einem Wechsel zwischen den Konfessionen relevant.

Verminderte Integration und Unterstützung

Kirchgemeinden bieten nicht nur religiöse, sondern auch kulturelle und soziale Gemeinschaften. Ein Austritt kann es schwieriger machen, in diese Gemeinschaften integriert zu bleiben oder an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen, da viele dieser Veranstaltungen und sozialen Netzwerke auf der Mitgliedschaft basieren.

Kirchliche Seelsorge und Unterstützung in Krisenzeiten, wie z.B. bei Krankheiten, persönlichen Problemen oder in Trauerfällen, sind oft Teil der Gemeindedienste. Nach einem Austritt könnte der Zugang zu seelsorgerischen Angeboten eingeschränkt sein oder gar ganz wegfallen.

Beeinträchtigung bei der Erziehung und Bildung

Viele Familien pflegen religiöse Traditionen, die über Generationen weitergegeben wurden. Ein Kirchenaustritt kann Spannungen innerhalb der Familie verursachen, besonders wenn es um religiöse Zeremonien wie Taufen, Erstkommunionen oder Konfirmationen geht. Und aus Sicht der römisch-katholischen Kirche wird grosser Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der katholischen Kirche als kirchliche Organisation sind. Christlicher Glaube hin oder her, nach dem Kirchenaustritt gibt es strikte Trennungsregeln: Wer austritt darf die Kommunion nicht mehr empfangen werden, Dass man beispielsweise bei einer Hochzeitsfeier keine Hostie empfangen darf, fällt Familie und aufmerksamen Bekannten sicherlich auf.

Nachteile am Arbeitsplatz

In der Schweiz gibt es in der Regel keine Probleme am Arbeitsplatz aufgrund eines Kirchenaustritts. Die Bundesverfassung garantiert Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot schützt vor Benachteiligung aufgrund der religiösen Überzeugung. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gleich zu behandeln. Eine Kündigung aufgrund eines Kirchenaustritts wäre missbräuchlich. Dennoch bleibt ein Restrisiko: In Bewerbungssituationen könnte eine fehlende Kirchenmitgliedschaft verdeckt nachteilig wirken, etwa wenn es um Beförderungen geht. Ein völliger Schutz vor Diskriminierung kann nicht garantiert werden.

Keine Mitsprache bei kirchlichen Projekten

Mit dem Austritt verliert man auch die Mitgliedschaft in der Landeskirche und damit das Recht zur Teilnahme an der Kirchensynode. Während das Staatskirchenrecht den Austritt aus der Kirchgemeinde auch als Austritt aus der Landeskirche betrachtet, sieht das katholische Kirchenrecht die Mitgliedschaft unabhängig von der Steuerpflicht.

Die Verwendung der Kirchensteuer wird von kirchlichen Instanzen festgelegt. Ein Grossteil wird für lokale Aktivitäten verwendet, ein Teil fliesst in überregionale Projekte. Kirchensteuerbeiträge gehen dabei nicht nach Rom, sondern bleiben in der Region.

 
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