Info Austritt am Jahresende
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kirchenaustritt per Einschreiben zuverlässig vor Jahresende rechtsgültig der Kirchgemeinde zugestellt ist: Senden Sie das Einschreiben mit der Austritts-Erklärung spätestens am 17. Dezember ab, damit das Austritt-Datum auf jeden Fall noch im alten Jahr liegt.
Kantonale Unterschiede Kirchensteuer-Berechnung
Das genaue Datum der steuerlichen Wirksamkeit ist nur von grosser Bedeutung in Kantonen, welche nach dem Stichtags-Prinzip 31.12. abrechnen, weil dann allenfalls ein einziger Tag Unterschied über ein ganzes Jahr Kirchensteuerpflicht entscheidet. Dies betrifft Kantone wie Basel-Stadt, Zug, Aargau, Thurgau, Baselland, Graubünden und Glarus. Die aber nur bei ordentlicher Veranlagung (jährliche Steuererklärung), bei Quellenbesteuerung wird monatlich abgerechnet.
Weniger als 2 Wochen vor Jahresende?
Spät dran mit dem Kirchenaustritt? Dann schnell handeln! Oftmals klappt der Kirchenaustritt auch noch für das laufende Jahr, wenn der Kirchenaustritt nur wenige Tage vor dem Jahresende abgeschickt wird. Am besten sofort absenden. Kurz vor Silvester ist es eventuell vorteilhaft per A-Post statt Einschreiben zu senden, weil sich die Entgegennahme des Einschreibens möglicherweise erst im Januar stattfindet.
Dauer des Postwegs einplanen
Grundsätzlich gilt ein Einschreiben am Ende der 7-tägigen Abholfrist als zugestellt. Dies ist unabhängig davon, ob das Einschreiben tatsächlich entgegengenommen oder abgeholt wurde. Aus wenn das Einschreiben an den Absender zurück gesendet wird, dann gilt es am Ende der 7-tägigen Abholfrist als zugestellt.
Der Empfänger eines Einschreibens hat die Möglichkeit die Abholfrist auf 14 Tage zu verlängern. Dann wird das Einschreiben entweder nach 8 bis 14 Tagen entgegengenommen oder retourniert. Unabhängig davon gilt das Einschreiben aber als zugestellt 7 Tage nach Beginn der ursprünglichen Abholfrist.
Doch hinzu kommt noch die Zeit von der Aufgabe des Einschreibens bis zum Beginn der Abholfrist. Wenn am Donnerstag ein Einschreiben abgesendet wird, dann kann es (trotz A-Post) sein, dass die 7-tägige Abholfrist erst am Montag zu laufen beginnt, also 4 Tage nach dem Absenden.
Rechtzeitige Gültigkeit von Kirchenaustritt sicherstellen
Schliesslich sind noch die Wochenend-Tage zu berücksichtigen, welche sich von Jahr zu Jahr zu den fixen Festtagen verschieben. Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, sollte man den Kirchenaustritt per Einschreiben deshalb spätestens am 17. Dezember absenden. Es gibt zwar keine bestimmte Frist (analog zu einer Kündigungsfrist) und massgebend ist das Eintreffen des Kirchenaustritts bei der Kirchgemeinde. Aber ein Absenden innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Jahresende kann zu Meinungsverschiedenheiten mit der Kirchgemeinde führen, was die Gültigkeit vor Jahresende betrifft.
Bundesgerichtsentscheid Gültigkeit Kirchenaustritt Jahresende
Das Einschreiben mit der Kirchenaustritts-Erklärung muss spätestens am zweitletzten Werktag vor dem 31. Dezember abgesendet werden, sonst ist der Kirchenaustritt keinesfalls mehr rechtswirksam vor Beginn des nächsten Jahres, denn das Bundesgericht urteilte, dass der 30. Dezember im konkreten Fall zu spät war.
Es kann jedoch aus dem Bundesgerichtsurteil nicht direkt abgeleitet werden, wann das Absenden mit Sicherheit rechtzeitig ist, denn beim Einschreiben gibt es die 7-tägige Abholfrist und massgebend ist das Eintreffen des Einschreibens bei der Kirchgemeinde.
Möglicherweise wird ein zum Beispiel am 29. Dezember abgeschicktes Einschreiben erst am 3. Januar abgeholt und somit entgegengenommen. Der Kirchenaustritt ist eine empfangsbedürftige Willensäusserung: sie entfaltet ihre Wirkung erst ab dem Tag, der dem Eingang des Austrittsschreibens folgt. Weil das Eintreffen des Einschreibens bei der Kirchgemeinde massgebend ist, besteht ein grosses Risiko, dass die Kirchenaustritts-Erklärung erst Anfang Januar des nächsten Jahres wirksam wird, wenn der Kirchenaustritt erst zwischen Weihnacht und Neujahr abgeschickt wird.
 
				 
		 
		