Schriftliche Bestätigung der Kirchgemeinde

Der Kirchenaustritts-Brief wird am besten per Einschreiben an die Kirchgemeinde gesendet, obwohl es nicht Vorschrift ist den Austritt eingeschrieben zu senden. Das Austreten aus der Kirche ist jederzeit möglich ohne Kündigungsfrist und das Austritts-Datum gilt für das Ende der Kirchensteuer.

Entsprechend wird der Kirchenaustritt direkt rechtswirksam ab dem Eingang der Austritts-Erklärung bei der Kirchgemeinde. Im Zweifelsfall ist obliegt es aber der austretenden Person den Nachweis der Zustellung zu erbringen, ansonsten verlängert sich die Dauer der Kirchenmitgliedschaft.

Meistens klappt die Bearbeitung bei der Kirchgemeinde gut. Allerdings braucht es bei vielen Kirchgemeinden etwas Geduld. Manchmal erhält die austretende Person die schriftliche Bestätigung der Kirchgemeinde bereits nach wenigen Tagen, manchmal aber auch erst nach zwei Monaten.

Garantierte Unterstützung bei Problemen

Die Kirchenaustritts-Dienstleistung von Austritt.ch umfasst neben der fertigen Vorbereitung des Kirchenaustritts auch die Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten.

Die professionelle Vorbereitung des offiziellen Kirchenaustritts stellt sicher, dass die Kirchgemeinde eine formell korrekte Kirchenaustritts-Erklärung erhält, die alle erforderlichen Informationen beinhaltet. Dadurch kann die Kirchgemeinde den Austritt direkt ohne Rückfragen schriftlich bestätigen. Dies klappt meistens, aber leider nicht immer. Es gibt unterschiedliche Gründe für Verzögerungen bei der schriftlichen Kirchenaustritts-Bestätigung der Kirchgemeinde. Für das jeweilige Problem kennt jedoch Austritt.ch einen Weg zur Lösung, so dass letztlich ein korrekt eingereichter Kirchenaustritt auch immer bestätigt wird durch die Kirche.

Wie erfolgt die Registrierung des Kirchenaustritts?

Die Zugehörigkeit zur Kirchgemeinde wird bei der Verwaltung der politischen Gemeinde erfasst: Dies erfolgt durch Eintrag der Konfession "reformiert" oder "katholisch" im amtlichen Personenregister. Die Kirchenaustritts-Erklärung muss dann aber bei der Kirchgemeinde eingereicht werden und die Einwohnergemeinde ändert dann die Konfession im Personenregister.

 
© 2025  Austritt.ch / Distrimpuls