Grundsätzlich kommt der Begriff "Kirchenaustritt" nur im Zusammenhang mit der Auflösung der Mitgliedschaft bei einer christlichen Landeskirche
zur Anwendung. austreten.ch bietet keine Dienstleistungen an für andere Religions
Für den Austritt aus einer Freikirche empfiehlt sich aufgrund der üblicherweise engen Bindung ein behutsames Vorgehen: Zuerst nahestehende Personen darauf
ansprechen und erst abschliessend die Gemeindeleitung zur Klarstellung schriftlich zu orientieren. Verbindlich festgelegte Verfahren wie beim Kirchenaustritt
gibt es nicht, weil die Freikirchen nicht den Kirchen
"Frei" im Begriff "Freikirche" verweist darauf, dass eine Freikirche eine vom Staat unabhängige christliche Kirche ist. Die freikirchliche Bewegung legt Wert
auf die Trennung von Religion und Staat. "Frei" soll zudem "Freiwilligkeitskirche" bedeuten, weil primär der freie Glaubens
Freikirchen sind in der Schweiz juristisch meistens als Verein organisiert. Eine Kirchensteuer gibt es nicht. Die Mitglieder unterstützen die Freikirchen mit freiwilligen Geldbeträgen, es werden aber üblicherweise finanzielle Zuwendungen erwartet, welche höher sind als es die Kirchensteuer bei den Landeskirchen ist.
Der Begriff Freikirchen bezieht sich auf Gemeinschaften, welche sich auf die Bibel berufen. Dies grenzt die Freikirchen grundsätzlich von Sekten ab, es kann
aber unter dem Begriff Freikirche auch fliessende Übergänge zu Sekten geben. Ablösung und Austritt verlaufen auch bei den Freikirchen meistens ohne grössere
Probleme, zuweilen wird aber massiv Druck auf Mitglieder ausgeübt, welche sich von der Freikirche trennen wollen. Gerade wenn viele Familien
Wie massiv die psychische Belastung beim Austritt aus einer Freikriche sein kann, hat ein Aussteiger bei watson.ch geschildert:
"Ein Aussteiger erzählt, warum es so schwierig ist, aus der Freikirche auszutreten"