Konfessions-Bezeichnungen: Verschiedene Begriffe für das Selbe

In der Schweiz gibt es zwei grosse christliche Glaubensrichtungen:
- die Evangelisch-reformierten Landeskirchen
- die Römisch-katholischen Landeskirchen

"Landeskirchen" steht deshalb in der Mehrzahl, weil die Regelung der kirchlichen Angelegenheiten in der Schweiz nicht durch den Bund vorgenommen wird, sondern an die Kantone delegiert ist, welche die rechtlichen Grundlagen schaffen für die Errichtung der jeweiligen Landeskirche im Kanton. Unglücklicherweise hat man sich nicht durchgehend auf den Begriff Landeskirche geeinigt. Es gibt kantonal unterschiedliche Varianten:
- Landeskirche
- Kantonalkirche
- Kirche des Kantons
- Kirchgemeinde-Verband
Teilweise sind die Begriffe synonym, aber nicht in allen Kantonen ist die kantonale Dachorganisation rechtsverbindlich den Kirchgemeinden übergeordnet. Das Recht gesetzliche Bestimmungen zu erlassen kann auch weitgehend direkt an die Kirchgemeinden delegiert sein.

Für den Kirchenaustritt ist die Landeskirche unbedeutend, weil grundsätzlich direkt die Kirchgemeinden für den Kirchenaustritt zuständig sind (abgesehen von den Ausnahmefällen, dass eine einzige Kirchgemeinde das gesamte Kantonsgebiet abdeckt wie bei den evangelisch-reformierten Zug und Nidwalden, entsprechend also auch die Behörde für das Einreichen des Kirchenaustritts ist).

Bei den Konfessionsbezeichnungen von Kirchgemeinden der evangelisch-reformierten Landeskirchen gibt es hauptsächlich folgende Varianten:
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
- Reformierte Kirchgemeinde
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Gemeint ist aber immer das Selbe entsprechend der Erfassung "Evangelisch-reformierte Kirche" (Code 111) im amtlichen Personenregister. Früher waren die Begriffe Protestanten und Protestantische Kirchgemeinde verbreitet, werden heute aber kaum mehr verwendet. Bedingt davon abzugrenzen ist die Konfessionsangabe "evangelisch-lutherisch" oder "lutherisch", weil hier fallweise direkt oder über Doppelmitgliedschaft eine Mitgliedschaft bei der lokalen evangelisch-reformierten Kirchgemeinde zustande kommen kann.

Bei den Konfessionsbezeichnungen von Kirchgemeinden der römisch-katholischen Landeskirchen gibt es hauptsächlich folgende Varianten:
- Römisch-katholische Kirchgemeinde
- Katholische Kirchgemeinde
Gemeint ist aber das Selbe entsprechend der Erfassung "Römisch-katholische Kirche" (Code 121) im amtlichen Personenregister. "Römisch-katholisch" ist die klarere Angabe. Steht nur "katholisch" geht man aber im Normalfall davon aus, dass "römisch-katholisch" gemeint ist. Klar davon abzugrenzen ist die "Christkatholische Kirche", welche eine unabhängige Glaubensrichtung darstellt.

Der Kirchenaustritt bei der Christkatholischen Landeskirche läuft im Prinzip genau gleich ab, wie bei den anderen Landeskirchen. "christkatholisch" fehlt im
⇒ Bestellformular für die Kirchenaustritts-Unterlagen
nur deshalb, weil zu oft irrtümlicherweise "christkatholisch" statt "römisch-katholisch" bestellt wurde. Mit entsprechendem Hinweis kann problemlos der Kirchenaustritt für die Christkatholische Landeskirche bestellt werden:
⇒ Information Christkatholisch