Was ist ein stiller Kirchenaustritt?
Wenn man am früheren Wohnort mit Konfessionszugehörigkeit registriert war, aber nach einem Umzug bei der Anmeldung am neuen Wohnort angibt konfessionslos zu sein,
dann entledigt man sich der Kirchen
Umzug innerhalb der Schweiz
Seit 2008 regelt das Register
Altfälle stiller Kirchenaustritte
Ein stiller Kirchenaustritt war zu keiner Zeit eine gute Idee. Der Kirchenaustritt ist keine sehr aufwändige Angelegen
Vorgehen bei früherem stillen Kirchenaustritt
Einerseits kann man ganz einfach nichts tun, denn die Wahrscheinlichkeit einer Kirchensteuer-Nachforderung scheint in der Schweiz eher gering, insbesondere wenn man
schon viele Jahre als konfessionslos registriert ist. Anderer
Zuzug aus dem Ausland
Es ist unbedingt davon abzusehen, beim Zuzug aus dem Ausland per Selbstdeklaration bei der Wohnsitz-Anmeldung einen stillen Kirchenaustritt zu versuchen. Abgesehen
davon dass dies ohnehin ein unerlaubtes Vorgehen wäre, bestehen zudem oben genannte Risiken.
Welche Überprüfung führt das Einwohneramt bei Zuzug aus dem Ausland durch?
Konkrete Abklärungen dazu sind schwierig mangels Auskunftsfreudigkeit bei den zuständigen Stellen.
Im Kanton Bern verlangt die kantonale Kirchendirektion ausdrücklich, dass bei Zuzügern aus dem Ausland die Religionszugehörigkeit "aktiv abgeklärt" werden muss.
Was "aktiv abklären" konkret heisst, hat sich nicht herausfinden lassen. Weder auf der umsetzenden Seite (Einwohneramt Stadt Bern) noch auf der erlassenden Seite
(Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern) wurde eine Auskunft erteilt, was "Religionszugehörigkeit aktiv abklären" in der Praxis bedeutet.
Im Kanton Solothurn sind die Steuerregisterführer angewiesen, wie bei allen Zuzügen konfessionsloser
Personen von ausserhalb des Kantons Solothurn die Personalien des Zuzügers der römisch-katholischen, der christkatholischen und der evangelisch-reformierten
Kirchgemeinde mitzuteilen. Es obliegt dann den Kirchgemeinden den Nachweis zu erbringen, dass der Zuzüger am vorherigen Wohnort Kirchenmitglied war und somit
kirchensteuerpflichtig ist. Ob und wie die Kirchgemeinden dann tatsächlich versuchen (insbesondere bei Zuzug aus dem Ausland) fehlbare Personen zu ertappen liess sich
nicht ermitteln, gerade der Datenaustausch über die Landesgrenze hinweg dürfte aber heikel werden.
Stiller Kirchenaustritt möglich bei Zuzug aus dem Ausland?
In der Praxis scheint nach aktuellem Kenntnisstand die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein stiller Kirchenaustritt beim Zuzug aus dem Ausland erfolgreich wäre. Anders
als beim Umzug innerhalb der Schweiz dürfte wohl über die Landes
Abschliessend soll aber nochmals betont werden, dass trotz hoch scheinender Erfolgschancen beim Zuzug aus dem Ausland davon abgesehen werden sollte, durch
selbstdeklarierte Konfessionslosigkeit einen stillen Kirchenaustritt durchzuführen.
Externer Link ◽ Weisung der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern:
▶ Religionszugehörigkeit: Wichtigkeit der korrekten Erfassung durch die Einwohnerkontrolle
Externer Link ◽ Kanton Solothurn Handbuch Registerführung:
▶ 2.4.6.2 Zuzug