Bundesgerichts-Urteil betreffend nächtlichem Glockenläuten reformierte Kirche Wädenswil

Im Dezember 2017 war das nächtliche Läuten der Kirchenglocken ein häufiges Thema in den Medien, weil das Bundesgericht ein richtungweisendes Urteil zu fällen hatte. Nun liegt der Wortlaut des Bundesgerichts-Urteils vor, wonach das nächtliche Glockenläuten in Wädenswil beibehalten werden darf. Das Bundesgericht betont insbesondere die traditionelle Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Läuten und verweist auf die geringe Zahl von Beschwerden im Umkreis der Kirchen.

.. Der nächtliche Viertelstundenschlag der Kirchenglocken ist in Wädenswil fest verwurzelt: Es handelt sich um eine langjährige Tradition, mit der sich grosse Teile der Bevölkerung verbunden fühlen ..

.. Der Viertelstundenschlag zeigt nicht die genaue Uhrzeit an, sondern den Lauf der Zeit. Er ist ein vertrauter, für viele beruhigender Klang, der den gesamten Tagesablauf über 24 Stunden begleitet ..

.. Da das Zentrum von Wädenswil dicht besiedelt ist, werden tendenziell viele Menschen betroffen. Allerdings hat sich nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts bisher - ausser den Beschwerdegegnern - niemand über den Lärm der Kirchenglocken in Wädenswil beschwert ..

Etliche Kirchgemeinden entziehen jedoch im Voraus von sich aus möglichen Streitigkeiten den Boden, mehr aus allgemeiner Rücksichtnahme denn aus Angst vor Kirchenaustritten. So etwa bleiben bei der Katholischen Kirche in Wädenswil die Glocken nachts still. An manchen anderen Orten werden aber wohl die Differenzen weiter schwelen, wie ein Bericht der Aargauer Zeitung über das Läuten in Wettingen zeigt. Die Kirchgemeinde hebt dabei ebenfalls die Wichtigkeit des Läutens für die Kirchenmitglieder hervor.

.. Für viele Anwohner ist das Glockengeläut ein Starten in den Tag und ein Aufruf zum Gebet ..

Externer Link ◽ BGer 1C_383/2016 vom 13.12.2017:
▶ Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich

Externer Link ◽ Aargauer Zeitung 13.10.2017:
▶ Ärgernis Kirchenglocken: Andachtskapelle als Ruhestörung empfunden