ᐅ Kanton Aargau • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Anerkannte Landeskirchen sind die reformierte, römisch-katholische und christ-katholische Kirche. Nur natürliche Personen, die Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft sind, sind kirchensteuerpflichtig. Juristische Personen sind nicht kirchensteurpflichtig.

Seit 2003 wird für Beginn und Ende der Kirchensteuerpflicht auf die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode abgestellt (Stichtagsprinzip 31.12.). Bei einem Eintritt während dem Steuerjahr wird die Kirchensteuer für das ganze Jahr erhoben. Bei einem Austritt während dem Steuerjahr wird für das ganze Jahr keine Kirchensteuer erhoben.

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Gültigkeit Kirchenaustritt Kanton Aargau: Eintreffen Kirchenaustritt-Schreiben bei der Kirchgemeinde.

Ende der Kirchensteuerpflicht: Massgebend sind die Wohnsitz- und Familienverhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. Bei einem Austritt während dem Steuerjahr wird also für das ganze Jahr keine Kirchensteuer erhoben.

Verfassung Kanton Aargau ⇒ Zugehörigkeit Landeskirchen ⇒ Kirchenaustritt:
110.000 Verfassung des Kantons Aargau
Kantonseinwohner gehören der Landeskirche ihrer Konfession an, wenn sie die im Organisationsstatut genannten Erfordernisse erfüllen. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vorgenommen werden.

Steuergesetz Aargau ⇒ Einkommens- und Vermögenssteuern ⇒ Kirchgemeinden:
651.100 Steuergesetz Kanton Aargau
Natürliche Personen, die in der Gemeinde auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer der Kirchgemeinde ihrer Konfession.

Kirchenaustritt Kanton Aargau: Link zum Formular Kirchenaustritt
(für offiziellen Kirchenaustritt katholisch und reformiert, ganzer Kanton)

Kirchenaustritt per Post zusenden: Bei www.ref-ag.ch findet mit dem Stichwort 'Kirchenaustritt' die Angaben zum Austritt aus der Kirche. Für die Katholische Kirche gibt es eine Liste, welche man über Google 'Aargau Pfarreien Kirchgemeinden Politische Gemeinden' auffinden kann (den Kirchenaustritt an die dort aufgeführte Kirchgemeinde senden).

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 05.03.2020