ᐅ Kanton Basel-Stadt • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Die Römisch-katholische, die Reformierte und die Christkatholische Kirche sind öffentlich-rechtlich anerkannt.
(Gesetz betreffend die Staatsoberaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Kirchen)

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

→ Formular für den offiziellen Kirchenaustritt

Die Steuerbefreiung im Kanton Basel-Stadt erfolgt sofort nach dem Kirchenaustritt. In Basel wird die Kirchensteuer direkt von den kirchlichen Behörden erhoben.

Im Kanton Basel-Stadt wird von den juristischen Personen keine Kirchensteuern erhoben. Basel-Stadt gehört also zu den wenigen Kantonen, welche von den Firmen keine Kirchensteuern verlangen. Entsprechend hoch ist die Kirchensteuer für Privatpersonen, was die Tendenz zum Kirchenaustritt verstärkt.

Als Alternative zur Kirchenaustritts-Dienstleistung auf dieser Website, kann man auch der Anleitung von Kirchenaustritt-Info.ch folgen. Entsprechende Adress-Angaben, um den Kirchenaustritt an die Kirche zu senden, findet man dort ebenfalls: Kirchenaustritt Information und Anleitung

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 05.03.2020