ᐅ Kanton Zürich • Kirchenaustritt / Kirchensteuer

Im Kanton Zürich gibt es drei anerkannte Landeskirchen (Körperschaften des öffentlichen Rechts): neben der Reformierten und der die Römisch-Katholischen auch die Christkatholische Kirche (die anerkannten jüdischen Gemeinden higegen besitzen keine öffentlichrechtliche Organisationsform).

Fragen und Antworten allgemein zum Thema Kirchenaustritt.

Link zum Formular Kirchenaustritt
(offizieller Kirchenaustritt, katholisch und reformiert, ganzer Kanton Zürich)

Die kirchliche Behörde, welche für den Kirchenaustritt zuständig ist, heisst im Kanton Zürich Kirchenpflege. Nachdem der Kirchenaustritt bei der Kirchenpflege eingegangen ist, wird der Kirchenaustritt dem Einwohneramt weiter gemeldet, damit die Konfession aktualisiert wird und dem Steueramt (Kirchensteuer) bekannt ist.

Als Mitglied einer kantonalen kirchlichen Körperschaft und einer Kirchgemeinde gilt jede Person, die
a. nach der jeweiligen kirchlichen Ordnung Mitglied der Kirchgemeinde ist,
b. in einer Kirchgemeinde des Kantons Zürich Wohnsitz hat und
c. nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt hat.

Zürich und Winterthur sind aufgeteilt in mehrere Kirchgemeinden (ausser kath. Winterthur), Zuständigkeit für den Kirchenaustritt entsprechend den festgelegten Grenzen.

Die Befreiung von der Kirchensteuer erfolgt im Kanton Zürich sofort nach dem Kirchenaustritt.

Die Erhebung der Kirchensteuer für natürliche Personen regelt das kantonale Steuergesetz in §201 bis §204.
Die staatlich anerkannten Kirchgemeinden erheben von den Angehörigen ihrer Konfession und den juristischen Personen die Kirchensteuer.

Von juristischen Personen wird ebenfalls Kirchensteuer eingezogen. Firmen können jedoch nicht aus der Kirche austreten. Wählt eine Firma jedoch eine persönliche Gesellschaftsform (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft), dann handelt es sich nicht um eine juristische Person, d.h. die Kirchensteuerpflicht richtet sich dann nach der persönlichen Kirchenzugehörigkeit der Inhaberschaft.

Externer Link ◽ Kirchengesetz Kanton Zürich:
► KiG Zürich §3 Mitgliedschaft

► Kichenaustritt / austreten.ch  -  Letzte Änderung 05.03.2020