Kirchensteuer beenden mit offiziellem Kirchenaustritt
Wer Kirchensteuer bezahlt, hat in der Schweiz das Recht, durch den offiziellen aus der Kirche auszutreten und damit die Kirchensteuer zu beenden.
Für die Bearbeitung der Kirchenaustritt-Erklärung ist die Verwaltung der Kirchgemeinde zuständig. Der Kirchenaustritt kann jederzeit eingereicht werden, muss aber den kantonalen Vorschriften für den Austritt entsprechen.
Mit Online-Formular sofort Kirchenaustritt erstellen
Bei der Kirchenaustritts-Dienstleistung von Austritt.ch wird anhand Ihrer persönlichen Eingaben sofort der Kirchenaustritt erstellt für den betreffenden Wohn-Kanton. PDF-Download: den individuell erstellten Kirchenaustritt nur noch Ausdrucken und Unterschreiben.
Kein Drucker? Kein Problem!
Statt dem PDF-Download ist alternativ der Kauf der Kirchenaustritts-Unterlagen mit Briefpost-Zustellung der fertig ausgedruckten Kirchenaustritts-Unterlagen Post-Adresse angeboten.
Bei der Post-Zusendung Ihrer gedruckten Kirchenaustritts-Unterlagen ist auch der passende Doppelfenster-Umschlag beiliegend, um den Austritt per Einschreiben an die Kirche zu senden.
Online-Formular für ganze Deutschschweiz
Die angebotene Kirchenaustritts-Dienstleistung berücksichtigt für den Austrittsbrief alle kantonalen Unterschiede beim Kirchenaustritt. In einigen Kantonen gibt es auch Unterschiede beim Austritts-Verfahren der reformierten Kirche und der katholischen Kirche.
Das Online-Formular ermöglicht die Erstellung der Kirchenaustritts-Erklärung für diese Deutschschweizer Kantone: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, für die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche.