Bedeutung Religionszugehörigkeit
In der Schweiz spielt die Erfassung der Religionszugehörigkeit eine bedeutende Rolle, nicht nur im Hinblick auf persönliche Glaubensüberzeugungen, sondern auch in administrativer und steuerlicher Hinsicht. Die Religionszugehörigkeit ist in der Schweiz nicht nur eine private Angelegenheit, sondern ein offiziell registriertes Merkmal, das bei der Anmeldung im Einwohneramt einer Gemeinde erfasst wird. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um einen Zuzug in die Schweiz, einen Umzug innerhalb des Landes oder eine Neuanmeldung handelt.
Die offizielle Registrierung der Konfession dient dabei nicht nur der statistischen Erfassung, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Denn in der Schweiz ist die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche mit einer Kirchensteuerpflicht verbunden. Diese Steuer wird automatisch auf Basis der beim Einwohneramt gespeicherten Daten erhoben.
Berechnung der Kirchensteuer
Massgebend für die Konfession bezüglich der Kirchensteuern ist immer die Konfession, welche bei der Gemeindeverwaltung registriert ist. Die Änderung des Konfessions-Eintrags bei der Gemeindeverwaltung muss jedoch durch den offiziellen Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde verlangt werden.
Beim Kirchenaustritt geht es nicht nur um den persönlichen Glauben, sondern auch um rechtliche und finanzielle Auswirkungen. Sobald ein Kirchenaustritt vollzogen ist, wird die entsprechende Religionszugehörigkeit im Register der Einwohnergemeinde geändert. Dieser Prozess ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerpflicht der betroffenen Person.
Amtliche Erfassung von Konfession oder Austritt
Relevant für die Kirchensteuern ist in der Schweiz die Konfession, welche für die betreffende Person beim Einwohneramt der Wohngemeinde registriert ist. Wird nach einem Kirchenaustritt die Kirchen-Zugehörigkeit aufgehoben, dann entfällt die Kirchensteuer.
Beim Einwohneramt wird nur dann die Konfessionszugehörigkeit registriert, wenn im Kanton die entsprechende Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt ist. Üblicherweise geht mit der Mitgliedschaft bei der Glaubensgemeinschaft eine Steuerpflicht einher.
Für die christlichen Kirchen gibt es drei mögliche Codes:
111 Evangelisch-reformierte Kirche (ganze Schweiz)
121 Römisch-katholische Kirche (ganze Schweiz)
122 Christkatholische Kirche (Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Neuenburg, Genf)
Nach dem Kirchenaustritt wird der Code 000 eingetragen (ausser bei Übertritt):
000 Unbekannt
Der Code 000 ist gleichbedeutend mit „konfessionslos“ „konfessionsfrei“ „ohne Konfession“ „ausgetreten“, amtlich heisst es aber schlicht „unbekannt“.
Religions-Anteile Strukturerhebung Bevölkerung
Etwas anders als die amtliche Erfassung im amtlichen Personenregister sind die statistischen Strukturerhebungen zur Religion: Sie spiegeln die effektive religiöse und die multikulturelle Struktur des Landes wider. Die traditionelle Dominanz der christlichen Konfessionen wird in den letzten Jahrzehnten durch eine wachsende Anzahl von Menschen ohne Religionszugehörigkeit sowie durch die Zunahme von Anhängern anderer Religionen herausgefordert. Diese Veränderungen sind gut dokumentiert durch verschiedene statistische Erhebungen, die vom Bundesamt für Statistik durchgeführt werden.
Die Religionslandschaft in der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Die Anteile der reformierten und katholischen Bevölkerung sind deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Menschen ohne Religionszugehörigkeit stark zugenommen hat. 1970 waren fast alle Schweizerinnen und Schweizer entweder reformiert oder katholisch, doch bis heute sank der Anteil der KatholikInnen auf etwa ein Drittel und der der Reformierten auf etwa ein Fünftel der Bevölkerung. Gleichzeitig hat sich die religiöse Vielfalt erweitert, mit einem wachsenden Anteil an Muslimen, Hindus, Buddhisten und Mitgliedern anderer Glaubensgemeinschaften, darunter auch protestantische Freikirchen. Neben den Veränderungen im Christentum, das nach wie vor die dominierende Religion ist, zeigt sich eine zunehmende Pluralität durch den Anstieg von Freikirchen und Migrationskirchen. Die Zahl der Musliminnen und Muslimen ist nach den christlichen Religionen die grösste Gruppe in der Bevölkerung der Schweiz.
Wer wird über meinen Kirchenaustritt informiert?
Der Kirchenaustritt wird durch die zuständigen Behörden bearbeitet: Der eingegangene Kirchenaustritt wird von der Kirchgemeinde weiter an die Verwaltung der politischen Gemeinde gemeldet. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession bleibt grundsätzlich eine private Angelegenheit und Listen der Kirchgemeinde-Mitglieder sind nicht öffentlich einsehbar.