Kirchenaustritt für Kind beziehen bei Austritt.ch
Hat ein Elternteil die Austritts-Dienstleistung von Austritt.ch genutzt, dann besteht optional die Möglichkeit für den Bezug kostenloser Kirchenaustritts-Erklärungen für Kinder.
Für Kinder bis 16 Jahre erfolgt die Unterschrift für den Kirchenaustritt durch die Mutter oder den Vater.
Anleitung Bezug kostenloser Kirchenaustritt Kinder
Bei Austritt.ch ist die Dienstleistung für Kinder unentgeltlich unter der Voraussetzung, dass zuvor der Kirchenaustritts-Kauf durch die erwachsene Person erfolgt ist, welche für das Kind unterschreibt.
[ 1 ] Mutter oder Vater, Person die für das Kind unterschreibt, muss selber die kostenpflichtig Dienstleitung beziehen (unabhängig davon ob sie nicht austreten wird oder bereits aus der Kirche ausgetreten ist)
[ 2 ] Mutter/Vater erhält nach dem Kauf im Bestätigungs-Email den Link „Kinder“ für kostenlose Dienstleistung
[ 3 ] Link „Kinder“ klicken und für das Kind Austritts-Formular ausfüllen (Wiederholung für mehrere Kinder gratis)
Wie ist der kostenlose Bezug für Kinder begrenzt?
Der Gratis-Link für den kostenlosen Bezug der Kinder-Austritt ist mehrfach nutzbar: Hat also beispielsweise für CHF 29.- die Mutter für sich selber die Kirchenaustritts-Unterlagen bezogen, so kann anschliessend kostenlos für ein oder mehrere Kinder der Service kostenlos genutzt werden.
Es ist seitens der Kirche festgelegt, dass Jugendliche ab 16 Jahren (nach dem 16. Geburtstag) wie erwachsene Personen selbständig aus der Kirche austreten. Der Gratis-Link für den kostenlosen Bezug der Kinder-Austritte ist somit auf jüngere Kinder und Jugendliche beschränkt.
Unabhängigkeit der Konfession von Kindern
Der Gratis-Link für den kostenlosen Bezug der Kinder-Austritte ist auch dann nutzbar, wenn beispielsweise der Vater römisch-katholisch ist und das Kind evangelisch-reformierte Konfession hat. Innerhalb einer Familie kann grundsätzlich problemlos jedes Familienmitglied für sich persönlich eine bestimmte Konfession haben, unabhängig von den anderen Familienmitgliedern. Auch wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, so können Kinder also weiterhin Mitglieder der Kirche sein. Umgekehrt können auch Kinder konfessionslos sein, wenn die Eltern Kirchenmitglieder sind.
 
				 
		 
		