Kirchenaustritt + Kirchensteuer-Stopp
Das Online-Formular für den Kirchenaustritt von Austritt.ch bietet Ihnen eine zuverlässige Möglichkeit für korrekte Kirchenaustritts-Unterlagen. Ist der offizielle Kirchenaustritt korrekt eingereicht, dann endet durch das Austreten aus der Kirche auch die Kirchensteuer.
Hier finden Sie das Formular von Austritt.ch, um die Kirchenaustritts-Dienstleistung zu nutzen:
Das Online-Formular ist benutzerfreundlich gestaltet und kann für alle reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden der Deutschschweiz genutzt werden.

Auf der ersten Seite ist die Konfession auszuwählen und die Postleitzahl Ihrer Post-Adresse einzutragen, sowie das Geburtsdatum: Personen ab 16 Jahren treten eigenständig aus der Kirche aus (►Kinder). Die Angabe der Email-Adresse ist für den Bezug der PDF-Datei erforderlich. Aber auch der Variante A-Post Zustellung ist die Angabe der Email-Adresse empfohlen.
Auf der zweiten Seite ist lediglich noch die Post-Adresse zu vervollständigen. Beachten Sie unten jeweils die Links zu Dienstleistungs-Beschreibung sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und informieren Sie sich dazu.
Kontrollieren Sie auf der dritten und letzten Seite Ihre Eingaben und wählen Sie die Zustellart. Nachdem Sie auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ geklickt haben, ist der Kauf getätigt.
Zustellart ‹Sofort selber ausdrucken›
Bei der Zustellart PDF-Download können Sie sogleich Ihre persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen herunterladen nach nach Erhalt des Download-Links per Email. Bitte beachten: Der Kirchenaustritt kann nicht per Email an die Kirche gesendet werden. Der Austrittsbrief muss auf Papier ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt werden. Es ist ratsam, den Kirchenaustritts-Brief per Einschreiben zu senden, um einen Beleg zu haben, falls die Kirche keine Austrittsbestätigung sendet.
Zustellart ‹Zusendung per Brief A-Post›
Wenn Sie sich für die Option A-Post-Zustellung entscheiden, dann werden die gedruckten Unterlagen üblicherweise sofort oder am nächsten Arbeitstag an Sie versendet, inklusive eines passenden Umschlags für den Versand an die Kirche.
Gibt es in den Schweizer Kantonen spezielle Formulare für den Kirchenaustritt?
In den meisten Schweizer Kantonen gibt es keine spezifischen Formulare für den Kirchenaustritt. Es genügt in der Regel eine schriftliche Austrittserklärung, die eigenhändig unterschrieben und an die zuständige Kirchgemeinde gesendet wird. Einzig im Kanton Freiburg gibt es für den offiziellen Kirchenaustritt ein vorgeschriebenes Formular-Verfahren.
Unterscheiden sich die Austrittsverfahren in den verschiedenen Schweizer Kantonen?
Ja, die Verfahren für den Kirchenaustritt können von Kanton zu Kanton variieren. Über die schriftliche Kirchenaustritts-Erklärung hinaus, können kantonal zusätzliche Anforderungen bestehen für das Austreten aus der Kirche bestehen wie beispielsweise die Beglaubigung der Unterschrift. Die Kirchenaustritts-Dienstleistung von Austritt.ch deckt alle spezifischen Anforderungen des jeweiligen Kantons ab.
Wo finde ich eine Vorlage für die Austrittserklärung in meinem Kanton?
Vorlagen für Kirchenaustritts-Erklärungen sind in verschiedenen Varianten im Internet auffindbar. Allerdings handelt es sich dabei nur um Vorlagen, welche eine allgemeine Kirchenaustritts-Erklärung als Basis für den Austritt umfassen. Besteht Unklarheit betreffend der kantonal bestehenden Vorschriften, dann kann es zweckmässig sein das professionelle Service-Angebot von Austritt.ch zu nutzen.