Kirchensteuern

 

 

In den meisten Kantonen müssen Firmen (juristische Personen) automatisch Kirchensteuer bezahlen.

Für Firmen ist jedoch der Kirchenaustritt nicht möglich.

In den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Aargau und Genf wird von den juristischen Personen keine Kirchensteuer erhoben.
Bedingte Kirchensteuerpflicht für juristische Personen als Finanzausgleich zuhanden der Kirchgemeinden im Kanton Solothurn und im Kanton St. Gallen.

 

Individuelle Berechnung der Höhe der Kirchensteuer

Wer aus der Kirchgemeinde austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Die Kirchensteuer macht von den gesamten Steuern oftmals etwa einen Anteil von 5 bis 10% aus, als ganz grobe eine Richtangabe, wie gross die Änderung nach dem Kirchenaustritt sein würde.

Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wohnort (Kanton), Konfession (römisch-katholisch, evnangelisch-reformiert, christ-kath.), Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Kinder. Die genauen Zahlen kann man hier mit einem Rechner für die Kirchensteuer Berechnung ermitteln.

 

Höhe der Kirchensteuer anhand von konkreten Beispielen

Die folgenden Beispiele geben einen Anhaltspunkt, wie hoch die jährliche Kirchensteuer etwa ausfällt (d.h. um welchen Betrag sich die gesamte Steuer nach einem Kirchenaustritt reduziert). Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgte mit dem Online-Formular für die Steuerberechnung der Credit-Suisse.

Wohnort Stadt Zürich
Besteuerung Vermögen ab 85'000 CHF
für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch

 

Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 142 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 363CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 630 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 661 CHF

 

Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 89 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 271 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 489 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 512 CHF

Wohnort Stadt Basel
Kirchensteuer nur auf Einkommen, keine Kirchensteuer auf Vermögen
für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch

 

Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 712 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1246 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1780 CHF

 

Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 712 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1246 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1780 CHF

Wohnort Stadt Bern
bei der katholischen Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig höher

 

Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 281 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 540 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 836 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 902 CHF

Wohnort Stadt Luzern
Besteuerung Vermögen ab 2'000 CHF
für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch

 

Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 301 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 676 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1051 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 1145 CHF

Wohnort Stadt St. Gallen
Besteuerung Vermögen ab 1'000 CHF
bei der reformierten Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig tiefer

 

Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 473 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1138 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1859 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 2080 CHF

Wohnort Stadt Aarau
bei der katholischen Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig höher

 

Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF   >>   Kirchensteuer 294 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF   >>   Kirchensteuer 743 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF   >>   Kirchensteuer 1241 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF  >>  Kirchenst. 1362 CHF

 

Individuelle Zahlen für die Kirchensteuer Schweiz kann man einen Steuer Rechner nutzen: Kirchensteuer Rechner Schweiz

 

Das Bezahlen der Kirchensteuer ist eine staatskirchenrechlich geregelte Verpflichtung, welche sich direkt aus dem Wohnsitz innerhalb der jeweiligen Kirchgemeinde ergibt. Die Kirchensteuerpflicht ist also an die Kirchenmitgliedschaft geknüpft. Vorausetzung für die Befreiung von der Kirchensteuer ist deshalb der Kirchenaustritt bei der reformierten oder katholischen Kirchgemeinde (oder gegebenenfalls der christ-katholischen Kirche, wenn diese im betreffenden Kanton als Landeskirche anerkannt ist.

 

Vielerorts entfällt die Kirchensteuer erst komplett ab dem nächsten Jahr nach dem Kirchenaustritt (Zürich, Bern, Luzern, St.Gallen, Basel-Stadt), weil die Kirchensteuer bis zum Datum des Kirchenaustritts berechnet wird (das heisst für das Jahr des Kirchenaustritts ist die Kirchensteuer anteilsmässig entsprechend dem Datum des Austritts noch enthalten), teilweise aber auch für das ganze Jahr (Aargau, Baselland, Thurgau, Graubünden, Schaffhausen).