Individuelle Berechnung der Höhe der Kirchensteuer
Wer aus der Kirchgemeinde austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Die Kirchensteuer macht von den gesamten Steuern oftmals etwa einen Anteil von
5 bis 10% aus, als ganz grobe eine Richtangabe, wie gross die Änderung nach dem Kirchenaustritt sein würde.
Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wohnort (Kanton), Konfession (römisch-katholisch, evnangelisch-reformiert, christ-kath.),
Einkommen, Vermögen, Zivilstand, Kinder. Die genauen Zahlen kann man hier mit einem Rechner für die
Kirchensteuer Berechnung ermitteln.
Höhe der Kirchensteuer anhand von konkreten Beispielen
Die folgenden Beispiele geben einen Anhaltspunkt, wie hoch die jährliche Kirchensteuer etwa ausfällt (d.h. um welchen Betrag sich die gesamte Steuer nach einem Kirchenaustritt reduziert). Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgte mit dem Online-Formular für die Steuerberechnung der Credit-Suisse.Wohnort Stadt Zürich
⇒ Besteuerung Vermögen ab 85'000 CHF
⇒ für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch
Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 142 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 363CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 630 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 661 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 89 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 271 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 489 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 512 CHF
Wohnort Stadt Basel
⇒ Kirchensteuer nur auf Einkommen, keine Kirchensteuer auf Vermögen
⇒ für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch
Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 712 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 1246 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 1780 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 712 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 1246 CHF
Verheiratet, 3 Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 1780 CHF
Wohnort Stadt Bern
⇒ bei der katholischen Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig höher
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 281 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 540 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 836 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 902 CHF
Wohnort Stadt Luzern
⇒ Besteuerung Vermögen ab 2'000 CHF
⇒ für reformiert und katholisch sind die Kirchensteuern gleich hoch
Ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 301 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 676 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 1051 CHF
Ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 1145 CHF
Wohnort Stadt St. Gallen
⇒ Besteuerung Vermögen ab 1'000 CHF
⇒ bei der reformierten Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig tiefer
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 473 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 1138 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 1859 CHF
Kath., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 2080 CHF
Wohnort Stadt Aarau
⇒ bei der katholischen Kirche sind die Kirchensteuern geringfügig höher
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 40'000 CHF >> Kirchensteuer 294 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 70'000 CHF >> Kirchensteuer 743 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF >> Kirchensteuer 1241 CHF
Ref., ledig, keine Kinder, Eink. 100'000 CHF, Vermögen 500'000 CHF >> Kirchenst. 1362 CHF
Individuelle Zahlen für die Kirchensteuer Schweiz kann man einen Steuer Rechner nutzen: Kirchensteuer Rechner Schweiz
Das Bezahlen der Kirchensteuer ist eine staatskirchenrechlich geregelte Verpflichtung, welche sich direkt aus dem Wohnsitz innerhalb der jeweiligen Kirchgemeinde ergibt. Die Kirchensteuerpflicht ist also an die Kirchenmitgliedschaft geknüpft. Vorausetzung für die Befreiung von der Kirchensteuer ist deshalb der Kirchenaustritt bei der reformierten oder katholischen Kirchgemeinde (oder gegebenenfalls der christ-katholischen Kirche, wenn diese im betreffenden Kanton als Landeskirche anerkannt ist.
Vielerorts entfällt die Kirchensteuer erst komplett ab dem nächsten Jahr nach dem Kirchenaustritt (Zürich, Bern, Luzern, St.Gallen, Basel-Stadt), weil die Kirchensteuer bis zum Datum des Kirchenaustritts berechnet wird (das heisst für das Jahr des Kirchenaustritts ist die Kirchensteuer anteilsmässig entsprechend dem Datum des Austritts noch enthalten), teilweise aber auch für das ganze Jahr (Aargau, Baselland, Thurgau, Graubünden, Schaffhausen).