Konfessions-Bezeichnungen: Verschiedene Begriffe für dasselbe
In der Schweiz gibt es zwei grosse christliche Glaubensrichtungen:
- die Evangelisch-reformierten Landeskirchen
- die Römisch-katholischen Landeskirchen
„Landeskirchen“ steht deshalb in der Mehrzahl, weil die Regelung der kirchlichen Angelegenheiten in der Schweiz nicht durch den Bund vorgenommen wird, sondern an die Kantone delegiert ist. Diese schaffen die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der jeweiligen Landeskirche im Kanton. Unglücklicherweise hat man sich nicht durchgehend auf den Begriff „Landeskirche“ geeinigt. Es gibt kantonal unterschiedliche Varianten:
- Landeskirche (am häufigsten)
- Kantonalkirche
- Kirche des Kantons
- Kirchgemeinde-Verband
Teilweise sind die Begriffe synonym, doch in einigen Kantonen ist die kantonale Dachorganisation nicht rechtsverbindlich den Kirchgemeinden übergeordnet. Das Recht, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, kann auch weitgehend direkt an die Kirchgemeinden delegiert sein.
Für den Kirchenaustritt ist die Landeskirche in der Regel unbedeutend, da grundsätzlich direkt die Kirchgemeinden dafür zuständig sind. Ausnahmen bilden Kantone wie Zug und Nidwalden, wo eine einzige evangelisch-reformierte Kirchgemeinde das gesamte Kantonsgebiet abdeckt und somit auch die Behörde für das Einreichen des Kirchenaustritts ist.
Bei den Konfessionsbezeichnungen von Kirchgemeinden der evangelisch-reformierten Landeskirchen gibt es hauptsächlich folgende Varianten:
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
- Reformierte Kirchgemeinde
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Gemeint ist immer dasselbe, entsprechend der Erfassung „Evangelisch-reformierte Kirche“ (Code 111) im amtlichen Personenregister. Früher waren die Begriffe „Protestanten“ und „Protestantische Kirchgemeinde“ verbreitet, heute werden diese jedoch kaum noch verwendet. Abzugrenzen ist die Konfessionsangabe „evangelisch-lutherisch“ oder „lutherisch“, da hier fallweise direkt oder durch Doppelmitgliedschaft eine Zugehörigkeit zur lokalen evangelisch-reformierten Kirchgemeinde bestehen kann.
Bei den Konfessionsbezeichnungen von Kirchgemeinden der römisch-katholischen Landeskirchen gibt es hauptsächlich folgende Varianten:
- Römisch-katholische Kirchgemeinde
- Katholische Kirchgemeinde
Auch hier ist immer dasselbe gemeint, entsprechend der Erfassung „Römisch-katholische Kirche“ (Code 121) im amtlichen Personenregister. „Römisch-katholisch“ ist die präzisere Angabe. Steht nur „katholisch“, wird im Normalfall davon ausgegangen, dass „römisch-katholisch“ gemeint ist. Davon klar abzugrenzen ist die „Christkatholische Kirche“, die eine unabhängige Glaubensrichtung darstellt.
Unterschiedliche Begriffe gibt es auch für die Bezeichnung von Personen, welche aus der Kirche ausgetreten sind. Dissident geht auf frühere Zeiten zurück, als man nach der Reformation grundsätzlich davon ausging, dass sich eine Person immer zu einem Religions-„Block“ bekennt. Wer für sich in Anspruch nahm „dissident“ zu sein, entschied sich explizit keiner Konfession angehörig zu sein.
- unbekannt (amtlicher Begriff im Personenregister
- konfessionlos
- dissident