Kirchliche Vorschriften für Kirchenaustritt

In der Schweiz gibt es keine einheitlichen Vorschriften für den Kirchenaustritt, weil das Austreten aus der Kirche vom Bund an die Kantone delegiert ist. Die Kantone und die Landeskirchen (das sind dann eben die Kantonalkirchen und nicht eine gesamtschweizerische Kirche) nutzen diesen Freiraum, um die Vorgaben für Kirchenaustritt so festzulegen, wie sie es optimal finden und so gibt es eine grosse Vielfalt an kantonalen Regelungen.

Eingeschränkter Nutzen von Musterbrief

Ein Musterbrief kann somit nicht eine umfassende Vorlage sein, für das Erstellen der Kirchenaustritts-Erklärung. Als Vorlage mit vorgeschlagenen Formulierungen, kann der Musterbrief aber eine gute Basis sein. Eine Gratis-Vorlage oder einen kostenlosern Musterbrief  aus dem Internet zu verwenden, ist zunächst eine Ersparnis gegenüber dem Kauf fertig erstellter Kirchenaustritts-Unterlagen. Falls sich aber der selbst erstellte Kirchenaustritt als unzulänglich herausstellt, dann bezahlt man länger als gedacht die Kirchensteuern. Ein kostenloser Musterbrief kann also schlussendlich indirekt auch Geld kosten.

Formular Kirchenaustritt

Am besten wäre es, wenn man direkt ein Austritts-Formular ausfüllen könnte. Formulare erleichtern viele behördliche Vorgänge. Aber für den Austritt aus der Kirche bieten die Schweizer Kirchen kein Standard-Formular an. Die Kirchen verlieren mit jedem austretenden Mitglied auch Kirchensteuern und darum bemühen sich die Kirchen natürlich nicht, das Austritts-Verfahren transparent zu gestalten.

Dienstleistung Kirchenaustritt

Wo ein Problem ist, entsteht auch eine Lösung: Es gibt in der Schweiz mehrere innovative Anbieter von praktischer Hilfe für den Kirchenaustritt. Der angebotene Service teilt sich meist in zwei Phasen aus: Einerseits wird individuell der fertige Kirchenaustritt für die zuständige Kirchgemeinde erstellt, andererseits kommt kostenlose Unterstützung hinzu bei Problemen, Preis für das Gesamtpaket jeweils etwa um die 30 Franken.

Dies Anbieter sind auch vertraut mit allen kantonalen Unterschieden bei den rechtlichen Vorgaben: Vereinzelt wie im Kanton Freiburg erfolgt eine zusätzliche Bestätigung gemäss Vordruck der Kirchgemeinde. Teilweise muss auf dem Austrittsbrief eine amtlich beglaubigte Unterschrift sein. Solche wichtige Details sind können zu Unklarheiten und Fehlern führen.

Wer sich nicht sicher ist, welche Schritte im eigenen Kanton genau gefordert sind, riskiert, dass der Kirchenaustritt unvollständig bleibt oder verzögert wird. Daher kann es sinnvoll sein, eine professionelle Austritts-Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Als sehr zuverlässig hat sich der Service basierend auf dem Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz erwiesen.

Dienstleistung Kirchenaustritt
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Fazit

Ein Musterbrief oder eine Vorlage für den Kirchenaustritt bieten also nur eine grobe Orientierung, während eine professionelle Vorbereitung wesentlich besser sicherstellt, dass der Kirchenaustritt ohne Komplikationen abgewickelt wird und der Kirchenaustritt formgerecht erfolgt. Wer sich sicher fühlt, den Kirchenaustritt korrekt einzureichen, dann aber getrost die 30 Franken für die Dienstleistung sparen, die meisten Personen sind mit ihrem Kirchenaustritt auf Anhieb erfolgreich.

 
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