Der offizielle Kirchenaustritt in der Schweiz
Mit dem offiziellen Kirchenaustritt können Kirchenmitglieder ihre Mitgliedschaft beenden. Nach dem offiziellen Kirchenaustritt sind die ausgetretenen Personen von der Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer befreit.
Es handelt sich hierbei um einen behördlichen Prozess, bei dem die Konfessions-Zugehörigkeit im Personenregister der Wohnsitzgemeinde auf konfessionslos geändert wird. Rechtlich gesehen ist das Pfarramt nicht in den Kirchenaustritt eingebunden und ein korrekt erstelltes Austrittsschreiben führt direkt zur Austrittsbestätigung.
Kirchgemeinde teilt Austritt der Wohnsitzgemeinde mit
Die Kirchgemeinde-Mitgliedschaft ist an den Wohnsitz in der politischen Gemeinde gebunden. Die Gemeindeverwaltung registriert im amtlichen Personenregister eine vorliegende Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen anerkannten Kirche.
Der offizielle Kirchenaustritt führt auf indirektem Weg zur Löschung der Kirchen-Zugehörigkeit im amtlichen Personenregister. Empfang und Bearbeitung des Kirchenaustritts erledigt zunächst die Kirchgemeinde. Die Kirchgemeinde ist aber zudem verpflichtet, der Verwaltung der politischen Gemeinde den Kirchenaustritt zu melden.
Der Eintrag betreffend Kirchen-Zugehörigkeit im amtlichen Personenregister kann also weder bei der Wohnsitz-Anmeldung noch später direkt bei der Verwaltung der politischen Gemeinde geändert werden. Es ist immer der behördliche Weg via Einreichung des offiziellen Kirchenaustritts bei der Kirchgemeinde erforderlich.
Steuerberechnung beim Steueramt
Bei ordentlicher Veranlagung (das hiesst bei Personen, welche die jährliche Steuererklärung ausfüllen) ist die Kirchensteuer jeweils als Teilbetrag in der Steuerrechnung enthalten. Das Steueramt berücksichtigt betreffend Kirchensteuerpflicht automatisch den Eintrag im amtlichen Personenregister.
Der offizielle Kirchenaustritt gilt deshalb als abgeschlossen, wenn der Kirchenaustritt von der Kirchgemeinde an die austretende Person schriftlich bestätigt ist und die Gemeindeverwaltung für die Anpassung im amtlichen Personenregister benachrichtigt wurde. Es erübrigt sich deshalb eine Mitteilung der austretenden Person an das Steueramt.
Hinweis Quellensteuer: Unterliegt eine Person in der Schweiz der Quellenbesteuerung, dann muss in der Regel eine Kopie der Austrittsbestätigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit eine entsprechende Anpassung des Quellensteuertarifs erfolgt. Danach die Monats-Abrechnungen auf eine korrekte Berücksichtigung des Austritts überprüfen.
Austrittsbrief generieren
Basierend auf dem Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz kann der Austrittsbrief fertig generiert werden. Das Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› umfasst alle Kirchgemeinde-Adressen der römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Kirchgemeinden in den Deutschschweiz und sorgt zuverlässig für die korrekte Post-Adresse der Kirchgemeinde.

Wird der Kirchenaustritt offiziell registriert?
Ja, die Einwohnergemeinde speichert Konfessionen wie "evangelisch-reformiert" oder "römisch-katholisch" oder "christkatholisch" im Personenregister. Die Zugehörigkeit zur Kirchgemeinde leitet sich direkt aus diesem Eintrag bei der politischen Gemeinde leitet ab, zur Änderung jedoch ist der offizielle Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde einzureichen.
Wer erklärt den Kirchenaustritt für minderjährige Kinder?
Eltern oder gesetzliche Vertreter können den Kirchenaustritt für ihre minderjährigen Kinder erklären. Da der Kirchenaustritt das Religionsbekenntnis betrifft, ist das elterliche Sorgerecht ausschlaggebend. Grundsätzlich müssen beide Elternteile müssen dem Kirchenaustritt zustimmen. Die schriftliche Miteilung betreffend Austritt von Kindern wird in der Praxis aber von Kirchgemeinde üblicherweise mit einer Unterschrift akzeptiert.
Kann ich nach dem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintreten?
Ja, es ist möglich nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche einzutreten. Dieser Vorgang wird als "Wiedereintritt" bezeichnet und erfordert eine schriftliche Erklärung gegenüber der Kirchgemeinde. Dazu bittet die Kirche meistens zum besseren Verständnis der Situation um eine Begründung, ein Gespräch ist aber in der Regel nicht notwendig.