Einreichung bei der Kirchgemeinde

Der erste Schritt beim Kirchenaustritt ist in allen Kantonen so festgelegt, dass die austretende Person Kirchgemeinde den Austritt schriftlich mit dem Austrittsbrief mitteilt.

In der Schweiz sind die Kirchgemeinden eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit ähnlichen Sturkuren wie die politischen Gemeinden. Für die Bearbeitung und Bestätigung des Kirchenaustritts ist entsprechend die Verwaltung der Kirchgemeinde zuständig beziehungsweise der Behörde analog zum Gemeinderat der politischen Gemeinde.

Weiterleitung an die Einwohnergemeinde

Neben Entgegennahme und Bestätigung an die austretende Person, ist die Kirchgemeinde weiter verpflichtet den Kirchenaustritt an die Verwaltung der politischen Gemeinde zu melden.

Zu beachten ist, dass die austretende Person den Kirchenaustritt nicht direkt der Verwaltung der politischen Gemeinde mitteilen kann. Auch bei der neuen Anmeldung des Wohnsitzes in der kann die Konfession nicht frei gewählt werden, sondern es gilt die früher schon vorhandene Konfessions-Zugehörigkeit.

Steueramt wird automatisch informiert

Massgebend für die Konfessions-Zugehörigkeit ist das bei der Verwaltung der politischen Gemeinde registrierte Konfession. Sobald die Kirchgemeinde den Austritt an die Verwaltung der politischen Gemeinde gemeldet hat, erfolgt die amtliche Registrierung und der Kirchenaustritt ist abgeschlossen.

Das Austrittsdatum wird im Rahmen der Mutation der Konfessionszugehörigkeit bei der Gemeindeverwaltung gespeichert. Somit ist auch für die Kirchensteuer das Steueramt über den Kirchenaustritt und das Austritts-Datum informiert und erstellt die Kirchensteuer-Rechnung entsprechend diesen Daten zum erfolgten Austritt aus der Kirche.

Welche Rolle spielt das Einwohneramt beim Kirchenaustritt?

Das Einwohneramt spielt eine wichtige Rolle bei der offiziellen Bestätigung des Kirchenaustritts. Nachdem die Kirchenaustritts-Erklärung von der zuständigen Kirchgemeinde bearbeitet ist, wird der Austritt dem Einwohneramt gemeldet. Der Konfessions-Eintrag im amtlichen Personenregister angepasst und bildet dann die Grundlage für das Steueramt.

Ab wann ist der Kirchenaustritt rechtskräftig?

Das Austrittsdatum ist der Folgetag, nachdem das Austrittsschreiben bei der Kirchgemeinde eingegangen ist. Allerdings wird der Eingangstag nicht bei allen Kirchgemeinden exakt registriert, was aber ausser beim Monatsende oder Jahresende nicht wirklich von Bedeutung ist. Um exakte Kontrolle über den Zustellvorgang zu haben, lohnt es sich den Austritt per Einschreiben an die Kirche zu senden.

 
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