Kann ich noch Taufpate bleiben, wenn ich aus der Kirche austrete?
Es ist wichtig sich vor dem Kirchenaustritt mit den Konsequenzen zu befassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Was als effektiver Nachteil des Kirchenaustritts einzustufen ist, kann individuell unterschiedlich sein. Es gibt aber etliche Dinge die klar erläutert werden können.
Die Rolle von Taufpatin oder Taufpate ist traditionsreich und entsprechend können auch starke Emotionen damit verbunden sein. Gotte und Götti sollten deshalb umsichtig klären wie die Situation ist und welche Auswirkungen der Kirchenaustritt auf das Patenamt haben kann, da man gewiss keine enttäuschende Situation für das Patenkind schaffen will.
Der Kirchenaustritt und das bestehende Patenamt
Wenn die Taufe bereits stattgefunden hat, bleibt der Kirchenaustritt grundsätzlich ohne direkten Einfluss auf das bestehende Patenamt. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Amt der Taufotte oder des Taufgöttis in erster Linie eine symbolische Rolle hat und keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt. In der Praxis bedeutet das, dass der Austritt aus der Kirche das Patenamt im Alltag nicht automatisch beendet.
Theologisch gesehen könnte man argumentieren, dass der Kirchenaustritt das Patenamt „erlöschen“ lässt, zumindest aus Sicht der Kirche. In der Realität liegt es jedoch bei den Eltern des Patenkindes, wie sie damit umgehen möchten. Sie werden von der Kirche nicht über den Austritt informiert, und es bleibt ihnen überlassen, ob sie dies als problematisch erachten. Eine offizielle Löschung aus den Kirchenbüchern ist nachträglich nicht möglich, da Paten auch als Taufzeugen fungieren und diese Rolle nicht einfach rückgängig gemacht werden kann.
Da die Rolle des Paten nicht gesetzlich geregelt ist, haben die Eltern des Kindes einen grossen Spielraum, wie sie mit einem Kirchenaustritt umgehen. Im Extremfall könnten sie entscheiden, die Rolle neu zu vergeben. Wie wahrscheinlich dies ist, hängt stark von der Beziehung zwischen den Eltern und dem Paten ab sowie davon, wie wichtig den Eltern der Glaube und die Kirchenzugehörigkeit sind. Sollte der Kirchenaustritt den Eltern sauer aufstossen, könnten sie einen neuen Götti oder eine neue Gotte bestimmen.
Was bedeutet der Kirchenaustritt für zukünftige Patenschaften?
Für jene, die nach dem Kirchenaustritt erneut als Patin oder Pate in Betracht gezogen werden, kann die Situation komplizierter werden. Insbesondere bei der katholischen Kirche wird in der Regel erwartet, dass die Taufpatin oder der Taufpate der gleichen Konfession angehören wie das zu taufende Kind. Ein Kirchenaustritt oder eine Konfessionslosigkeit könnte daher dazu führen, dass man von der Kirche nicht mehr als geeigneter Pate anerkannt wird.
Obwohl es im Ermessensspielraum des Pfarrers oder Priesters liegt, wie streng er diese Regel auslegt, kann es durchaus vorkommen, dass konfessionslose oder andersgläubige Personen nicht als Paten zugelassen werden. In manchen Fällen wird auch verlangt, dass beide Paten die gleiche Konfession wie das Kind haben müssen, in anderen genügt es, wenn zumindest einer der Paten die passende Konfessionszugehörigkeit hat.
Die Vorschriften variieren nicht nur zwischen den verschiedenen Kirchen, sondern manchmal auch innerhalb der gleichen Konfession von Gemeinde zu Gemeinde. Es lohnt sich also, vor der Übernahme einer Patenschaft das Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen zu suchen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, offen mit den Eltern des Kindes über den Kirchenaustritt zu sprechen, um mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.