Der Kirchenaustritt ist für viele Menschen ein persönlicher Schritt, der oft mit dem Wunsch nach Anonymität und Vertraulichkeit einhergeht. Daher ist es wichtig zu wissen, wer in den Ablauf des Austritts involviert ist und welche Informationen weitergegeben werden. Grundsätzlich wird Ihr Kirchenaustritt diskret und unter strenger Einhaltung des Datenschutzgesetzes behandelt. Die verschiedenen kirchlichen und staatlichen Stellen, die in den Prozess involviert sind, sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Privatsphäre zu respektieren.
Mitarbeitende der Kirchgemeinde
Der Kirchenaustritt wird von den zuständigen Mitarbeitenden der Kirchgemeinde bearbeitet. Je nach Kanton, Gemeinde und Konfession können dabei unterschiedliche Personen in den Prozess involviert sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Kirchenpersonal den Datenschutzregeln unterliegt und alle Informationen betreffend den Austritt vertraulich behandelt werden müssen. Kirchliche Mitarbeitende sind nicht befugt, Drittpersonen, Angehörige oder andere Gemeindemitglieder über den Austritt zu informieren.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Taufpfarrei: Wenn Sie in Ihrem Kirchenaustritts-Brief den Taufort nicht angeben (was keine Voraussetzung für den Austritt ist), wird die Pfarrei, in der Sie getauft wurden, in der Regel nichts von Ihrem Austritt erfahren. Dies ist besonders relevant, wenn Sie in einem anderen Kanton oder einer anderen Gemeinde getauft wurden.
Mitarbeitende der Einwohnergemeinde und Steuerämter
Nach dem Kirchenaustritt ist die Kirchgemeinde verpflichtet, den Austritt an das Steueramt der politischen Gemeinde weiterzuleiten. Diese Information ist notwendig, um die Kirchensteuerpflicht entsprechend anzupassen. Auch wenn dadurch Mitarbeitende des Steueramts von Ihrem Austritt erfahren, ist gewährleistet, dass diese Information nicht weiterverbreitet wird. Die Steuerämter unterstehen natürlich ebenfalls dem Datenschutz, sodass auch hier eine Weitergabe Ihrer Austrittsinformation an Dritte nicht zulässig ist.
Keine Information an Angehörige
Prinzipiell erfahren auch andere Familienmitglieder oder Drittpersonen nichts vom Austritt, ausser der Arbeitgeber bei Quellenbesteuerung. Sollte die Kirchgemeinde Ihnen nahelegen, Ihre Angehörigen über den Austritt zu informieren, ist dies keine Pflicht und kann ignoriert werden.
Wieso nicht einfach dazu stehen?
Wer aus der Kirche austritt, sollte sicher genug sein und sich ausreichend informiert haben, um einen klaren persönlichen Standpunkt mit Kenntnis der Austritts-Nachteile zu haben, den man auch nicht vor anderen Personen verstecken muss. Trotz aller Bemühungen um Vertraulichkeit kann es jedoch in manchen Fällen schwierig sein, den Kirchenaustritt dauerhaft geheim zu halten. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass die Information über den Austritt durch die beteiligten Behörden oder Kirchenmitarbeitenden „durchsickert“, doch es gibt Situationen, in denen Ihr Austritt möglicherweise bemerkt wird. Insbesondere wenn Sie mit anderen Personen im selben Haushalt leben, könnte es schwierig sein, den Austritt vollständig zu verbergen.
Letztlich liegt es in Ihrer Hand, wie offen Sie mit Ihrem Kirchenaustritt umgehen möchten. Während die administrativen Stellen alles tun, um Ihre Privatsphäre zu wahren, gibt es im persönlichen Umfeld oft Anzeichen, die auf den Austritt hinweisen könnten. Dennoch bleibt der Kirchenaustritt ein Schritt, der vor allem unter Wahrung Ihrer persönlichen Rechte und der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erfolgt.